Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel

  • Ich habe nach Jahren einen neuen Vermieter erhalten. Die Miete wird zum November um 40% erhöht. Mein bisheriger Vermieter lag mit der Miete unterhalb des aktuellen Mietspiegels.

    Der neue Vermieter reizt den Mietspiegel voll aus. Dadurch kommt diese große Erhöhung zustande. Meine Frage nur: wäre diese Erhöhung rechtmäßig?

  • wäre diese Erhöhung rechtmäßig?

    Wie soll man das wissen ohne die Wohnung, die Mieterhöhung und den Mietspiegel zu kennen!

    reizt den Mietspiegel voll aus

    An den oberen Rand der Spanne laut Mietspiegel kann man nur dann gehen, wenn die Wohnung wohnwertsteigernde merkmale hat, die im Mietspiegel ansonsten noch nicht berücksichtigt sind.

    um 40% erhöht

    Die maximale Grenze, um die innerhalb von 3 Jahren erhöht werden kann, sind 20%, und in manchen Städten sogar nur 15%. Diese Kappungsgrenze muss eingehalten werden.

  • Das Thema hat mich auch interessiert, weil ich schon öfter von Mieterhöhungen nach Eigentümerwechsel gehört habe.
    Durch die Antwort von Fruggel habe ich jetzt zum ersten Mal verstanden, dass die Kappungsgrenze bei 20% (bzw. 15% in manchen Städten) innerhalb von 3 Jahren wirklich eine feste Grenze ist. Auch den Hinweis, dass man nur mit besonderen wohnwertsteigernden Merkmalen an den oberen Rand des Mietspiegels gehen darf, fand ich sehr hilfreich.
    Vielleicht hilft es, wenn du prüfst, ob deine Stadt zur 15%-Regel gehört.

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