Beiträge von Wohnrecht

    Das Thema hat mich auch interessiert, weil ich schon öfter von Mieterhöhungen nach Eigentümerwechsel gehört habe.
    Durch die Antwort von Fruggel habe ich jetzt zum ersten Mal verstanden, dass die Kappungsgrenze bei 20% (bzw. 15% in manchen Städten) innerhalb von 3 Jahren wirklich eine feste Grenze ist. Auch den Hinweis, dass man nur mit besonderen wohnwertsteigernden Merkmalen an den oberen Rand des Mietspiegels gehen darf, fand ich sehr hilfreich.
    Vielleicht hilft es, wenn du prüfst, ob deine Stadt zur 15%-Regel gehört.

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