Hallo alle zusammen,
zunächst einmal entschuldige ich mich, falls es durch meine Frage zu Dopplungen kommt. Allerdings konnte mir weder ein andere Post hier, noch eine andere Website meine Frage gut beantworten.
Letzte Woche erhielt ich die Nebenkostenabrechnung für 2024. Darin enthalten waren für 12 Monate umgelegte Kabelgebühren (grob 200€ pro Haushalt in einem Zehn-Parteien Haus). Ich erinnerte mich natürlich direkt an die Neuregelung auf Basis derer die Kosten für das Kabelfernsehen seit dem 01.07.2024 nicht mehr auf Mieter umgelegt werden dürfen. Nach einigem googlen und Absprache mit Nachbarn schrieb ich der Vermieterin und verwies darauf, dass sie ja nur sechs Monate hätte umlegen dürfen. Sie jedoch erwiderte, dass sie den bisher bestehenden Sammelvertrag erst zum 31.12.2024 kündigen konnte und deswegen im Recht sei, diesen auch noch so lange umzulegen. Außerdem sagte sie, dass sie ab dem 01.01.2025 auch einen neuen Vertrag abgeschlossen habe, da kein Mieter (ich auch nicht) den Kabelanschluss explizit bei ihr gekündigt habe.
Nun stehe ich etwas auf dem Schlauch, ob sie damit im Recht ist. Im Internet findet man eher wenig dazu. Falls es hilft, die Kosten für Kabelgebühren sind im Mietvertrag als Betriebskosten nach §§ 1, 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt.
Die ab Juli 2024 veranschlagten 100€ würde ich mir natürlich gerne sparen, weiß aber nicht ob ich im Recht bin. Und bevor ich zu einem Anwalt gehe wollte ich erst einmal hier fragen.
Danke im Voraus schonmal und noch einen angenehmen Tag.