Abmahnung wegen 5,54€ Schulden - Hundebesuch verboten

  • Sehr geehrten Damen und Herren,

    Am gestrigen Sonntag hatte ich leider eine unschöne Auseinandersetzung mit meinem Vermieter, aufgrund von drei Themen.

    Zum einen habe ich anscheinend vergessen, Nebenkosten in Höhe von 5,54 € nachzuzahlen, der Brief wurde wohl im April eingeworfen. Hier kann ich mich leider nicht davon Freisprechen, das ich diese eventuell wirklich vergessen habe. Dafür gab es gestern eine Abmahnung. Ist diese bei einem so geringen Betrag überhaupt gültig, bzw. könnte diese als eventueller Kündigungsgrund zulässig sein?

    Zum zweiten hatten wir vor einigen Wochen über Nacht einen Hund bei uns, weil sein Besitzer nicht Zuhause war. Er war ca. von 20 Uhr bis 15 Uhr des Folgetages bei uns. Hier hat der Vermieter sich darauf bezogen, das Tierhaltung laut Mietvertrag verboten sei und das darunter fällt.

    Als letztes hat er uns vorgeworfen, das sich unsere Nachbarn von gegenüber andauernd Beschweren, das unsere Lautstärke nicht angemessen sei. Auf die Frage, warum Sie uns nicht kurz Bescheid geben, damit wir wissen das wir sie stören sagte er, sie hätten mehrmals geklingelt und ich hätte einen Tag die Tür geöffnet, sie ausgelacht und die Tür vor Ihrer Nase zugeschlagen.

    Nur hat er uns gestern gedroht bzw. gesagt, das er heute die Kündigung aufsetzt und wir in drei Monaten ausziehen müssen.

    Ist unser Vermieter hier im Recht und kann uns aus einem dieser Gründe wirklich einfach kündigen?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Ohne vorherige schriftliche Mahnung (nach der Ihr Euer Verhalten nicht ändert) wird er aus keinem dieser Gründe kündigen können.

    Aber der Vermieter scheint hier Gründe zu suchen, Euch rauszuschmeißen. So eine Situation kann für Euch sehr belastend werden, so dass es eventuell vorteilhaft sein könnte, sich einen besseren Vermieter zu suchen. (Ich gehe schwierigen Personen immer aus dem Weg, auch wenn sie nicht im Recht sind!)

  • könnte diese als eventueller Kündigungsgrund zulässig sein?

    Für die ausbleibende Nachzahlung ist eine Kündigung möglich. Aber dazu muss der Betrag wesentlich höher sein. Bei der Höhe von einer Monatsmiete oder mehr kann man sich da mal Sorgen machen.

    über Nacht einen Hund bei uns, weil sein Besitzer nicht Zuhause war

    Gegen Besuche kann ein Vermieter nichts machen. Allerdings gilt ein Hund nur dann als Besuch, wenn sein Besitzer auch mit dabei ist. Ist der Hund alleine da, ist es so, also schafft man sich selber einen an. Nun besteht der Fehler doch nicht mehr, der Hund ist wieder weg, also ist in dem Punkt wieder alles in Ordnung.

    aus einem dieser Gründe wirklich einfach kündigen?

    Das kommt auf die Gründe an, die letztlich in der Kündigung stehen. Steht da nur, man ist zu laut, reicht das nicht aus, das muss genauer erläutert sein.

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