Beiträge von Ljdia1989

    Sehr geehrten Damen und Herren,

    Am gestrigen Sonntag hatte ich leider eine unschöne Auseinandersetzung mit meinem Vermieter, aufgrund von drei Themen.

    Zum einen habe ich anscheinend vergessen, Nebenkosten in Höhe von 5,54 € nachzuzahlen, der Brief wurde wohl im April eingeworfen. Hier kann ich mich leider nicht davon Freisprechen, das ich diese eventuell wirklich vergessen habe. Dafür gab es gestern eine Abmahnung. Ist diese bei einem so geringen Betrag überhaupt gültig, bzw. könnte diese als eventueller Kündigungsgrund zulässig sein?

    Zum zweiten hatten wir vor einigen Wochen über Nacht einen Hund bei uns, weil sein Besitzer nicht Zuhause war. Er war ca. von 20 Uhr bis 15 Uhr des Folgetages bei uns. Hier hat der Vermieter sich darauf bezogen, das Tierhaltung laut Mietvertrag verboten sei und das darunter fällt.

    Als letztes hat er uns vorgeworfen, das sich unsere Nachbarn von gegenüber andauernd Beschweren, das unsere Lautstärke nicht angemessen sei. Auf die Frage, warum Sie uns nicht kurz Bescheid geben, damit wir wissen das wir sie stören sagte er, sie hätten mehrmals geklingelt und ich hätte einen Tag die Tür geöffnet, sie ausgelacht und die Tür vor Ihrer Nase zugeschlagen.

    Nur hat er uns gestern gedroht bzw. gesagt, das er heute die Kündigung aufsetzt und wir in drei Monaten ausziehen müssen.

    Ist unser Vermieter hier im Recht und kann uns aus einem dieser Gründe wirklich einfach kündigen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Guten Tag :)

    Ich habe derzeit ein kleines Problem mit meinem Vermieter. Ich wohne in einer 3er WG und mit den beiden Mädels komme ich nicht sonderlich gut klar. Diesbezüglich haben wir uns vor ein paar Wochen mit unserem Vermieter zusammen gesetzt. In diesem Gespräch wurde bekannt, das eine der beiden fest auszieht und die andere auch auf Wohnungssuche ist. Auch ich habe gesagt, das ich derzeit auf der Suche nach einer neuen Bleibe bin und mich bei meinem Vermieter melde, sobald ich etwas habe.

    Vor zwei Wochen schrieb eine gute Freundin mir, das ihr Mitbewohner auszieht und ich das Zimmer zum 01.11 haben könnte. Daraufhin schrieb ich meinem Vermieter folgendes:

    Guten Abend Herr xyz,

    ich wollte Ihnen kurz mitteilen, das ich voraussichtlich zum 1. November eine neue Wohnung beziehe.

    Die schriftliche Kündigung bringe ich Ihnen im Lauf der nächsten Woche vorbei.

    Nun verzögert sich aber der Auszug des Mitbewohners meiner Freundin und somit auch mein Einzug. Dies teilte ich meinem Vermieter mit, der darüber überhaupt nicht erfreut war und antwortete so:

    Hallo, bitte schicken Sie mir wie vereinbart und besprochen ihre Kündigung zum 01.11.21. Ich möchte die Angelegenheit ungern unserem Anwalt übergeben. Ich gehe davon aus, dass das gesprochene Wort Gültigkeit hat. Zum 01.11. wird der Nachmieter einziehen. Rufen Sie bitte durch damit wir die Angelegenheit klären können.

    Ich weiß, das eine Kündigung grundlegend der Schriftform bedarf und unterschrieben werden muss. Nun hat mein Vermieter mehrere Immobilien und kennt sich in diesem Bereich besser aus als ich. Kann mein Vermieter in irgendeiner Weise gegen mich vorgehen, wegen dem was besprochen und was ich per WhatsApp geschrieben habe?

    Mfg

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