Kündigung nach zwei Abmahnungen wegen Ruhestörung

  • Hallo zusammen,

    nach zwei Abmahnungen wegen Ruhestörung (August und November 2024) möchte ich einem Mieter nun fristlos kündigen, da die Ruhestörung nicht aufhört.

    Bei der zweiten Abmahnung und der nun folgenden Kündigung wird ein Lärmprotokoll hinzugefügt (Störungen von ca. 2 Wochen sind aufgelistet).

    Empfiehlt es sich die Kündigung mit Hilfe eines Anwalts durchzuführen oder kann ich ein Muster aus dem Internet verwenden (Empfehlungen willkommen)?

  • Wenn man ein professionell und stichhaltig formuliertes Kündigungsschreiben möchte -> Anwalt.

    Wenn man erwartet, dass der Mieter sich wehrt oder nicht auszieht -> Anwalt (den braucht man später ja sowieso).

    Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die das abdeckt -> Anwalt.

    In allen anderen Fällen -> einige Dich mit dem Mieter!

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