Auszug während des Jahres

  • Guten Abend zusammen!

    Ich habe nun stundenlang recherchiert und bin ab einem Punkt angekommen wo ich mich Frage ob ich noch auf dem richtigen Weg bin. Kurze Darstellung der Situation:

    Auszug am 31.07.2024 aus ehemaliger Wohnun. Am 18.06. habe ich die Nebenkostenabrechnung erhalten.

    Größter Streitpunk ist der Allgemeinzähler für Gas. Dieser versorgt die Zentrale Heizungsanlage inklusive Warmwasser für zwei getrennte Wohneinheite.

    Bei Auszug am 31.07. wurde der Zählerstand dieses allgemeinen Gaszählers notiert. Verbrauch bis zum 31.07. ca 1025 m³ rund 11000kwh.


    Nach mir kam eine sehr verschwenderische Familie. Gasverbrauch für das gesamte Jahr 2024 lag dann bei 26688 kWh. Also echt keine Kleinigkei.

    Vermieterin hat Heizkostenverteiler am 31.07. ablesen lassen. Den Gaszählerstand allerdings nicht als Zwischenablesung an den Energieversorger geschickt.

    So kam es zu einer Rechnung über den Gesamtverbrauch in höhe von 26688kwh.

    Ich soll anteilig für diesen gigantischen Verbrauch zahlen.

    Kann ich eine exakte Abrechnung verlangen?

    Würde mich über Einschätzung freuen.


    Grüße Markus

  • Kann ich eine exakte Abrechnung verlangen?

    Selbstverständlich, denn hierfür wurde ja im Abnahmeprotokoll der Zählerstand notiert. Ob der Vermieter dann vergessen hat, die Zwischenablesung beim Versorger einzureichen, ist nicht dein Problem.

    Heißt: Widersprich der Abrechnung und verweise auf den aufgenommen Zählerstand.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leipziger82 Der Fragesteller bezieht sich hier nicht auf die Verbrauchszähler der Wohnung, sondern auf den gesamten Gasverbrauch der Heizanlage, der in der zweiten Jahreshälfte durch die neuen Mieter stark gestiegen ist. Das beeinflusst die Gesamtkosten der Heizanlage und somit auch die Kosten eines einzelnen Mieters.

    Um das zu berücksichtigen müsste der Vermieter zwei getrennte Abrechnungen für das eine Jahr machen. Das ist so aber nicht vorgesehen. Es werden immer die Gesamtkosten ermittelt, und diese dann zu einem Teil nach Wohnfläche und zu einem Teil nach Verbrauch umgelegt.

    Man kann allenfalls noch prüfen, wie das Verhältnis Wohnfläche zu Verbrauch gewählt wurde. Bei 50:50 wäre das ungünstig, aber eventuell muss der Vermieter sogar zwingend 30%:70% wählen.

  • Um das zu berücksichtigen müsste der Vermieter zwei getrennte Abrechnungen für das eine Jahr machen. Das ist so aber nicht vorgesehen. Es werden immer die Gesamtkosten ermittelt, und diese dann zu einem Teil nach Wohnfläche und zu einem Teil nach Verbrauch umgelegt.

    Korrekt, allerdings hatte ich den Fragesteller so verstanden, dass der individuelle Verbrauch eben nicht berücksichtigt wurde:

    Vermieterin hat Heizkostenverteiler am 31.07. ablesen lassen. Den Gaszählerstand allerdings nicht als Zwischenablesung an den Energieversorger geschickt.

    Hier müsste der Fragesteller ggfs. nochmal aufklären.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mir ist hier noch nicht klar, wie die Verhältnisse sind. Ist das ein Haus oder eine Gasetagenheizung mit eigenem Zähler? Oder gibt es noch mehr Nutzer an diesem Zähler? Was wird denn konkret wie verteilt?

  • Hier müsste der Fragesteller ggfs. nochmal aufklären.

    Verstehe nicht, was daran unklar ist. Individuelle Zähler der Wohnung abgelesen, den Gasverbrauch der Heizanlage aber nicht.

    Oder gibt es noch mehr Nutzer an diesem Zähler?

    Ist auch eindeutig im Eingangsbeitrag. Denn ohne weitere Nutzer könnte nicht von abgelesenen "Heizkostenverteilern" die Rede sein

  • Verstehe nicht, was daran unklar ist. Individuelle Zähler der Wohnung abgelesen, den Gasverbrauch der Heizanlage aber nicht.

    Eben doch, der Zähler wurde ja abgelesen, allerdings wurde der Stand nicht für eine unterjährige Abrechnung verwendet. Es ist schon richtig, dass Heizkostenverteiler nur Sinn machen, wenn es mehrere Nutzer gibt, allerdings macht es dann auch nicht wirklich Sinn, den allgemeinen Gaszähler abzulesen. Eine derartige Zwischenabrechnung ist ja sehr aufwändig und dann bräuchte man alle Zähler. Dass der TE den Schluss zieht, dass die nachfolgende Familie so verschwenderisch war, klang für mich auch eher nach eigenem Anschluss, denn sonst könnte es ja auch jeder beliebige andere Nutzer im Haus sein, ggf. weitere Nutzerwechsel usw.

  • nicht wirklich Sinn, den allgemeinen Gaszähler abzulesen

    Das ist es aber, was der Fragesteller wissen möchte bzw. erwartet. Nämlich dass der Gasverbrauch der Heizanlage abgegrenzt werden sollte, sodass sich nicht die Gesamtkosten durch die neu eingezogene Familie zu seinen Ungunsten erhöhen. Das kann und muss eine Abrechnung aber nicht bieten.

  • Eben doch, der Zähler wurde ja abgelesen, allerdings wurde der Stand nicht für eine unterjährige Abrechnung verwendet.

    Genau das meine ich. Hier ist die Frage, ob der Zählerstand des individuellen Zählers der Wohnung in der Abrechnung berücksichtigt wurde. Ich verstehe die Fragestellung so, dass das nicht erfolgt ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Korrektur meinerseits....Ich habe da was falsch gelesen.

    Es geht um den Gashauptzähler und nicht um den individuellen Zähler des Mietbereichs. Den muss der Vermieter bei Auszug nicht ablesen und er ist auch nicht verpflichtet, Teilabrechnungen durchzuführen. Siehe hierzu auch § 556 (3) BGB.

    Grundsätzlich ist es also so, wie Fruggel schrieb. Grundlage der Abrechnung ist der Gesamtverbrauch der Anlage über das gesamte Jahr.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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