Welche Nebenkosten nach Wohnfläche berechnen?

  • Hallo zusammen, wegen eines enorm hohen Ölverbrauchs in unserem 6 Parteienhaus war ich jetzt mit meiner Nebenkostenabrechnung beim Mieterbund. Dort hat der Zuständige sich dann mal die gesamte NK-Abrechnnung angesehen und meinte Folgendes: Bis auf die Kabelgebühren wären eigentlich alle aufgeführten Punkte nach Wohnfläche zu berechnen, nicht, wie bei einigen Punkten erfolgt, nach Wohneinheit. Das würde bei mir zwar keinen großen, aber einen kleinen Vorteil ergeben. Nun habe ich noch etwas recherchiert, finde aber dazu unterschiedliche Aussagen. Welche dieser aufgeführten Punkte MUSS tatsächlich nach Wohnheinheit berechnet werden: Abwasser/Gartenwasser, Niederschlagswasser, Grundgebühr Zu- und Abwasser, Zuwasser Gartenwasser, Treppenreinigung, Hauswart und Gartenpflege. Vielen Dank!

  • Welche dieser aufgeführten Punkte MUSS tatsächlich nach Wohnheinheit berechnet werden

    Das kommt auf die Vereinbarung im Mietvertrag. Hier wäre zwischen "alle" und gar keine" alles möglich.

    Im § 556a BGB steht grundsätzlich geschrieben, dass die Betriebskosten nach Wohnfläche umgelegt werden, es sei denn die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart.

    Wenn es im Vertrag keine explizite Vereinbarung über den Umlageschlüssel getroffen wurden, dann können auch keine Betriebskosten nach Wohneinheit umgelegt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke Dir, also im Mietvertrag sind alle aufgeführten Punkte vereinbart nach §§ 556 BGB, 2 BetrKV. (Zur Miete werden die Betriebskosten nach §§... umgelegt und durch monatliche Vorauszahlungen (mit Abrechnung) erhoben)

    Nur werden aktuell ein paar davon per Wohneinheit und ein paar per Wohnfläche umgelegt. Die von mir augeführten werden alle nach Wohneinheit berechnet, laut der Aussage vom Mieterverein ist das so nicht richtig. Wenn ich recherchiere finde ich aber oft ein "kann so oder so gemacht werden". Wenn das aber in diesem Paragraph eindeutig so steht, dann müssten bei mir alle Punkte nach Wohnfläche umgelegt werden.

  • Paragraph eindeutig so steht, dann müssten bei mir alle Punkte nach Wohnfläche umgelegt werden.

    Theoretisch ja. Praktisch müsste man sich den ganzen Vertrag anschauen. Es gibt vielleicht noch weitere Sätze darin, die man zunächst für nebensächlich hält. Außerdem kommt es dann noch auf die Rechnung an. Wenn sich der Rechnungsbetrag nach Einheiten errechnen sollte, dann wäre das auch für die Abrechnung anzuwenden. Man kann es nicht so pauschal beantworten.

    finde ich aber oft ein "kann so oder so gemacht werden"

    Können tut man sicherlich so manches, aber das muss im Streitfall ein Gericht nicht unbedingt so sehen.

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