Ankündigung von Eigenbedarf ohne Kündigung - Abfindung bei Mietaufhebungsvertrag

  • Hallo,

    folgende Situation:

    Seit ca. 2,5 Monaten mündlich mitgeteilter Eigenbedarf durch Vermieter für Sohn und Freundin, die (angeblich) zur "Familiengründung" möglichst schnell in die Wohnung wollen.

    Vermieter bietet etwas später an, eine „gleichwertige“ Wohnung in der Nähe zu vermitteln. Diese ist allerdings nicht gleichwertig, sondern noch etwas kleiner (alte Wohnung ist schon sehr beengt), und sagt uns auch aus anderen Gründen nicht zu (v.a. bez. Mietpreis).

    Wie gesagt: Noch keine ordentliche Eigenbedarfskündigung des Vermieters eingegangen. Er bevorzuge eine Einigung ohne Rechtsanwalt etc.

    Wir fragen uns: Scheut er die normale Eigenbedarfskündigung, weil er nicht sicher ist, damit durchzukommen? Wir sind 4 Personen in der Wohnung, also könnte ja auch Sohn + Partnerin in die freie Wohnung einziehen, die Vermieter uns vermitteln wollte. Oder wäre das juristisch letzten Endes nicht relevant und der Eigenbedarf ist rechtlich vom Vermieter auf jeden Fall durchsetzbar?

    Nun hätten wir ggf. eine andere selbst gesuchte Wohnung möglicherweise zeitnah in Aussicht und wollten mit Vermieter über Mietaufhebungsvertrag sprechen (möglichst inkl. Abfindung oder z.B. Verzicht auf Anstreichen o.Ä., da Wohnung viel schneller für Vermieter frei würde als mit normaler Kündigung von seiner Seite = 9 Monate), aber er lehnt das komplett ab, ohne überhaupt genauer über Bedingungen des Aufhebungsvertrags sprechen zu wollen. Wir hatten ihm in einem Gespräch einfach mal die finanzielle Gesamtbelastung schriftl. aufgezeigt, die für uns aus einem Umzug resultieren würde (erhöhte Mietkosten, Umzugskosten, Ablöse Küche neue Wohnung, Entrümpelungskosten der neuen Wohnung etc.), ohne dass wir jetzt schon eine bestimmte Summe explizit gefordert hätten. Und dieser Punkt "Abfindung" überhaupt oder vielleicht der Betrag an Mehrkosten für uns hat ihn offenbar so verschreckt bzw. verärgert, dass er offenbar jeden Aufhebungsvertrag komplett ablehnt, ohne überhaupt über genaue Konditionen verhandeln zu wollen.

    Es ist ehrlich gesagt schwer zu durchschauen, was Vermieter + Sohn jetzt tatsächlich wollen und ob es sie es wirklich eilig haben. Vermutlich wollen Sie uns indirekt zum Kündigen zwingen oder schicken uns demnächst doch normale Eigenbedarfskündigung?

    Danke für jede hilfreiche Antwort und Tipps, wie man in dieser verfahrenen Situation am besten vorgehen könnte und doch zu einem Aufhebungsvertrag kommen könnte.

    VG

  • Scheut er die normale Eigenbedarfskündigung, weil er nicht sicher ist, damit durchzukommen?

    Das wäre zumindest die naheliegenste Erklärung dafür, dass er nicht einfach die Kündigung schickt. Für andere Gründe müsste man den Vermieter besser kennen.

    also könnte ja auch Sohn + Partnerin in die freie Wohnung einziehen, die Vermieter uns vermitteln wollte

    Das ist rechtlich ohne Bedeutung. Es ist sein Eigentum, und so kann er auch entscheiden, wem er diese im Eigenbedarf geben will.

    wie man in dieser verfahrenen Situation am besten vorgehen könnte

    Da kann man nicht wirklich einen Rat geben. Denn man kann den Vermieter nicht zu einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung zwingen. Man könnte ihn höchstens fragen, was er denn seinerseits anbieten möchte dafür, dass man zeitnah auszieht. Andererseits möchten Sie nun vielleicht umziehen, da Sie etwas in Aussicht haben. Ob Sie also nun selber kündigen ohne Abfindung oder es noch länger aussitzen, müssen Sie für sich selbst entscheiden.

  • So wie die Beschreibung klingt, wäre der Eigenbedarf vermutlich juristisch durchsetzbar. Aber das kann Zeit und Nerven kosten (auf beiden Seiten) und evtl. auch einiges an Geld. Eine Einigung, mit der selbst ein Rechtsstreit letztlich fast immer endet, ist dem in den meisten Fällen vorzuziehen (auch auf beiden Seiten).

    Angebote wurden von beiden Seiten schon gemacht (und jeweils von der anderen Seite abgelehnt). Nun heißt es im Gespräch bleiben und ausloten, ob man sich so weit annähern kann, dass ein beidseitiger Kompromiss möglich ist.

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