Beiträge von gerch

    Hallo,

    falls die beiden Vermieter, die den Mietvertrag unterzeichnet haben, 2 verschiedene Wohnadressen haben (da vermutl. getrennt lebendes Ehepaar) - muss dann das Kündigungsschreiben zwingend an beide Personen und damit an beide Adressen gehen? Oder würde es reichen, es an eine Adresse zuzustellen mit der Aufforderung, es an den woanders wohnenden anderen Partner weiterzugeben?

    Und nochmal nachgefragt: Einwurf in Briefkasten mit Zeuge ratsam bzw. nötig, der NICHT zum Familienkreis gehört?


    Danke und VG

    Gerch

    Hallo,

    folgende Situation:

    Seit ca. 2,5 Monaten mündlich mitgeteilter Eigenbedarf durch Vermieter für Sohn und Freundin, die (angeblich) zur "Familiengründung" möglichst schnell in die Wohnung wollen.

    Vermieter bietet etwas später an, eine „gleichwertige“ Wohnung in der Nähe zu vermitteln. Diese ist allerdings nicht gleichwertig, sondern noch etwas kleiner (alte Wohnung ist schon sehr beengt), und sagt uns auch aus anderen Gründen nicht zu (v.a. bez. Mietpreis).

    Wie gesagt: Noch keine ordentliche Eigenbedarfskündigung des Vermieters eingegangen. Er bevorzuge eine Einigung ohne Rechtsanwalt etc.

    Wir fragen uns: Scheut er die normale Eigenbedarfskündigung, weil er nicht sicher ist, damit durchzukommen? Wir sind 4 Personen in der Wohnung, also könnte ja auch Sohn + Partnerin in die freie Wohnung einziehen, die Vermieter uns vermitteln wollte. Oder wäre das juristisch letzten Endes nicht relevant und der Eigenbedarf ist rechtlich vom Vermieter auf jeden Fall durchsetzbar?

    Nun hätten wir ggf. eine andere selbst gesuchte Wohnung möglicherweise zeitnah in Aussicht und wollten mit Vermieter über Mietaufhebungsvertrag sprechen (möglichst inkl. Abfindung oder z.B. Verzicht auf Anstreichen o.Ä., da Wohnung viel schneller für Vermieter frei würde als mit normaler Kündigung von seiner Seite = 9 Monate), aber er lehnt das komplett ab, ohne überhaupt genauer über Bedingungen des Aufhebungsvertrags sprechen zu wollen. Wir hatten ihm in einem Gespräch einfach mal die finanzielle Gesamtbelastung schriftl. aufgezeigt, die für uns aus einem Umzug resultieren würde (erhöhte Mietkosten, Umzugskosten, Ablöse Küche neue Wohnung, Entrümpelungskosten der neuen Wohnung etc.), ohne dass wir jetzt schon eine bestimmte Summe explizit gefordert hätten. Und dieser Punkt "Abfindung" überhaupt oder vielleicht der Betrag an Mehrkosten für uns hat ihn offenbar so verschreckt bzw. verärgert, dass er offenbar jeden Aufhebungsvertrag komplett ablehnt, ohne überhaupt über genaue Konditionen verhandeln zu wollen.

    Es ist ehrlich gesagt schwer zu durchschauen, was Vermieter + Sohn jetzt tatsächlich wollen und ob es sie es wirklich eilig haben. Vermutlich wollen Sie uns indirekt zum Kündigen zwingen oder schicken uns demnächst doch normale Eigenbedarfskündigung?

    Danke für jede hilfreiche Antwort und Tipps, wie man in dieser verfahrenen Situation am besten vorgehen könnte und doch zu einem Aufhebungsvertrag kommen könnte.

    VG

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