Untervermietung einer kompletten Mietwohnung

  • Hallo zusammen,
    ich interessiere mich für das Thema Untervermietung einer kompletten Mietwohnung:
    Angenommen, ein Mieter ist für ein Jahr beruflich im Ausland und möchte seine Wohnung in dieser Zeit untervermieten. Hierfür hat er den Vermieter um Erlaubnis gefragt.
    Der Vermieter hat grundsätzlich nichts dagegen, eine Erlaubnis zu erteilen, die auf bestimmte Zeit und die Person des Untermieters beschränkt ist. Gibt es sonst noch etwas, was man als Vermieter dabei beachten sollte, um kein unnötiges Risiko einzugehen?
    Vielen Dank!

  • Aus Sicht des Hauptvermieters, also des Eigentümers, ist nichts weiter zu beachten. Denn ihm gegenüber ist einzig und allein sein Mieter verantwortlich und nicht der Untermieter. Der Mieter kann sich nicht heraus reden, dass der Untermieter einen Schaden verursacht hat. Dafür muss der Mieter einstehen als hätte er den Schaden selbst verursacht. Der Eigentümer könnte dem Mieter daher nur den Rat geben, eine Kaution vom Untermieter zu nehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!