Hallo zusammen,
ich interessiere mich für das Thema Untervermietung einer kompletten Mietwohnung:
Angenommen, ein Mieter ist für ein Jahr beruflich im Ausland und möchte seine Wohnung in dieser Zeit untervermieten. Hierfür hat er den Vermieter um Erlaubnis gefragt.
Der Vermieter hat grundsätzlich nichts dagegen, eine Erlaubnis zu erteilen, die auf bestimmte Zeit und die Person des Untermieters beschränkt ist. Gibt es sonst noch etwas, was man als Vermieter dabei beachten sollte, um kein unnötiges Risiko einzugehen?
Vielen Dank!
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