Beiträge von CharlotteM
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Mh in meinem Vetrag steht ganz genau, dass sich das Mietverhältnis bei nicht fristgerechter Kündigung jeweils um 1 Semester verlängert. Durch welche Kriterien definiert sich denn ein Studentenwohnheim? Hier ist nur eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, man muss nicht immatrikuliert sein und die Miete ist wirklich verdammt teuer...
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Hallo,
ich wohne in einem teilmöblierten WG Zimmer (nicht Wohnheim). In meinem Mietvertrag steht, dass ich nur auf Ende September bzw. Ende März kündigen darf. Allerdings ist das wirklich ungeschickt zum Umziehen. Deshalb habe ich etwas recherchiert und frage mich jetzt: ist diese Vorgabe überhaupt zulässig? Wenn ich ersr im Juli meine Kündigung einreiche, komme ich ja wegen gesetzlicher Kündigungsfrist nicht vor März des nächsten Jahres aus dem Vertrag raus.
Danke für eure Hilfe.
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