Schaden Parkett - Zeitwert des Parkett oder Zeitpunkt letztes Abschleifen und Versiegeln

  • Hallo,

    Sicher bin ich nicht der erste mit so einer Frage aber ich habe in der Suchfunktion nicht die Antwort gefunden die meine Frage beantwortet.

    Wie sieht es bei der Schadensberechnung "Alt gegen Neu" bei einem Parkettboden aus.

    Das Parkett in der Mietwohnung ist 30 Jahre alt. Es wurde in dieser Zeit 2x abgeschliffen und neu versiegelt, das letzte Mal vor 2 Jahren.


    Laut meiner Recherche gilt bei Parkett eine Nutzungsdauer von ~40 Jahren, bei Abschleifen & Versiegeln ca. 12.

    Wenn nun bei der Übergabe größere Schäden dokumentiert sind, welche der Mieter auch akzeptiert, gilt dann für Berechnung der Behebung der Schädens der Zeitwert des Parketts e.g. 30/40 also 25% der Restnutzung oder des neuen Abschleifen &Versiegeln e.g. 2/12 also 83% der Restnutzungsdauer?


    Vielen Dank für die Einschätzung!

  • Der Mieter schuldet die vollen Kosten einer Reparatur - wenn diese wirtschaftlich noch vertretbar ist.

    Wenn nicht, dann schuldet er den Zeitwert des Parketts - den Dir vermutlich in dieser komplizierten Konstellation nur ein parkettfachmännischer Gutachter sagen kann. Mehr als 25% des Ursprungswerts (wenn 75% der Lebensdauer vorüber) wird das aber vermutlich nicht sein.

    Mein Rat: Da der Mieter einsichtig ist, einige Dich mit ihm auf einen Betrag der für beide Seiten akzeptabel ist!

  • oder des neuen Abschleifen &Versiegeln e.g. 2/12 also 83% der Restnutzungsdauer?

    Abschleifen und Versiegeln ist eine Reparatur, keine Neuanschaffung. Die Kosten für Reparauren kann der Vermieter voll ersetzt verlangen ohne Abzug. Der Abzug alt für neu gilt nur, wenn der Boden zumindest teilweise ausgetauscht werden müsste.

    Es kann auch sein, dass der Vermieter dem Mieter die Durchführung der Reparatur überlässt im Sinne von §249 Abs. 1 BGB. Er hat hier ein Wahlrecht.

  • Danke für die Rückmeldungen!

    Noch eine Frage zur Reparatur:

    Wenn diese teurer ist als der Zeitwert der Sache, gibt es dann nur den Zeitwert oder wird dann trotzdem die komplette Summe der Reparatur fällig?

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