Mietminderung tageweise und Verrechnung

  • Guten Tag,

    sorry, leider ein etwas längerer Text. Vielleicht kann trotzdem jemand Antworten geben :).

    Beginnend am 28. März 2011 wurde der Block in dem ich wohne, zunächst mit Gerüsten/Stellagen versehen, um dann im April 2011 an der Vorderseite Dämmplatten anzubringen und an der Rückseite vorwiegend die Balkone zu sanieren. Dieses Spektakel endete Ende Juli 2011.
    Die Bewohner wurden am 23. März 2011 vom Hausverwalter über die bevorstehenden Belästigungen mit einem dubiosen Schreiben informiert. Dubios insofern, als das der Teilblock in dem sich meine Wohnung befindet, nicht erwähnt worden ist, sondern nur andere Blockbereiche und das die gesamte Renovierung auf Wunsch der Mieter geschehe würde (die sind aber nie gefragt worden).

    Mit Schreiben vom 4. April 2011 habe ich Mietminderung in Höhe von 14 % auf die Kaltmiete per Einschreiben mit Rückschein geltend gemacht und ab April auch realisiert – ohne jegliche Resonanz des Hausverwalters.

    Erst jetzt (August 2011) und in Verbindung mit einer Nebenkostenabrechnung zu meinen Gunsten, meldet sich der Verwalter erneut mit einer dubiosen Abrechnung: Auf Tagesbasis der Minderungsgründe baut er ein Phantasie-Zahlenwerk auf, mit dessen Ergebnis er einen geringen Nachzahlungsbetrag (ca. 30 Euro) von mir einfordert, den er im Folgenden mit der mir zustehenden Gutschrift verrechnet.

    Anhand eines von mir geführten Protokolls zu den Belästigungen (Termine/Zeiten und Art der Beeinträchtigungen) verrechne ich meine Mietzahlung für August 2011 mit diesen 30 Euro und informiere den Hausverwalter schriftlich über meine anderes Berechnungsergebnis zur Dauer der Mietmängel (wesentlich mehr Beeinträchtigungstage als in seiner Aufführung).

    Lustiger weise erhielt ich jetzt ein Schreiben des neuen Rechtsanwaltes des Hauverwalters, der in seinem ersten Absatz darauf verweist, das laut § 5 des Mietvertrages Verrechnungen der Mietzahlungen nicht gestattet sind.

    Im Grunde genommen geht es um „Nichts“. Doch dieser Mensch :mad: scheint ein Choleriker zu sein, mit dem ich seit Übernahmen der Mietsache Probleme habe. Die reichen vom Versuch der Rechtsbeugung, über Nötigung bis hin zu Bedrohungen und Aufforderung zur Sachbeschädigung (ein Mitbewohner ist gefragt worden, ob er nicht mein Fahrrad demolieren könne) und anderes.

    Nun meine Fragen:
    1) Bei seiner Berechnung verweist der Hausverwalter darauf, dass eine rückwirkende Mietminderung nicht rechtens sei (mein Einschreiben mit Datum 4.4. sei beim ihm am 8.4. eingegangen und daher gelte die Mietminderung erst ab diesem Datum, so der Hausverwalter. In meinem Schreiben informiere ich aber über den Beginn der Arbeiten bereits am 28.3.). Meiner Ansicht nach und auch aufgrund des BGH Urteil vom 16.07.2003 Az: VIII ZR 274/02 muss daher als Beginn der Mietbeeinträchtigung der 28.3. heran gezogen werden. Oder????
    2) Die Mietminderung habe ich nur auf die Kaltmiete geltend gemacht, also ohne Berücksichtigung der Heiz-und Nebenkosten. Hierzu gibt es offensichtlich Urteile (BGH vom 06.04.2005 AZ: XII ZR 225/03 veröffentlicht in BGH WuM 2005, 573). Hiernach können Mietminderungen auf die Kaltmiete + Heiz-und Nebenkosten geltend gemacht werden.
    Ist das so richtig und wenn ja, könnte ich nachträglich die 14% zusätzlich auf die Heiz-und Nebenkosten erweitern?

    3) Eine Aufrechnung der Mietzahlungen durch den Mieter sei aufgrund des §5 im Mietvertrag nicht berechtigt, schreibt der Rechtsanwalt. Dann kann es nach meinem Rechtsempfinden auch nicht rechtens sein, dass der Verwalter mir zustehende Gelder mit seinen Gegenansprüchen verrechnet, oder???

    Vielen Dank im voraus für Eure Mühe.

    Abing

  • Mit solchen Problemen, in die schon ein Anwalt involviert ist, sollte man ein Forum nicht belangen, denn hier ist Rechtsberatung nicht erlaubt.

    Legen Sie den ganzen Fall einem Anwalt für Mietrecht, bzw. einem Mieterverein zur Prüfung vor.

  • Hallo Abing,

    Mietminderung und Mietbeeinträchtigung sind Zweierlei. Das nur so btw.
    Auch ich empfehle Dir, einen Mieterverein bzw. RA für Mietrecht zu konsultieren.

  • Ich hätte da mal eine Frage.

    Wenn ich einen Mangel in der Wohnung habe und der Vermieter möchte den Mangel schnell beseitigen, jedoch ich in den nächsten Wochen im Urlaub bin, kann ich trotzdem darauf bestehen die Miete zu mindern für die komplette Zeit, bis der Mangel anch meinem Urlaub behoben wird?

    Bitte beachten, bisher hatte der Vermieter Zeit den Mangel seit zwei Wochen zu beseitigen, jedoch will er den Handwerker schicken, welchen er aber die ganze Zeit nicht erreicht.

  • Ich hätte da mal eine Frage.

    Wenn ich einen Mangel in der Wohnung habe und der Vermieter möchte den Mangel schnell beseitigen, jedoch ich in den nächsten Wochen im Urlaub bin, kann ich trotzdem darauf bestehen die Miete zu mindern für die komplette Zeit, bis der Mangel anch meinem Urlaub behoben wird?

    Bitte beachten, bisher hatte der Vermieter Zeit den Mangel seit zwei Wochen zu beseitigen, jedoch will er den Handwerker schicken, welchen er aber die ganze Zeit nicht erreicht.

    Nee, das wäre ja noch "schöner"...:mad:
    (Mietminderung - ein geiles Wort, nicht wahr?)

  • wzu gibt es dieses forum, wenn ich an einem anwalt weitergeschickt werde. mensch leute, hört auf so spießige komentare von euch zu geben! ist euch langweilig oder habt ihr nichts zu tun?! entweder ordentlich und sachlich bleiben und nicht mit dummes gelaber nerven oder einfach garnicht antworten.

    Meine frage ist ganz einfach und nicht rechtlich...Eine harmlose frage, die man in so einem forum stellt, aber wie auch immer, anscheinend kann dieses forum mir nicht weiterhelfen, also melde ich mich ab!!!

    Noch mal besten dank an den moderator, dass solche reinfälle im Forum weiter bestehen und dumme kommentare von sich äußern dürfen.

    @der letzte Kommentar, dies ist ein Mieterforum und kein Vermieterforum!!!

  • Mieter1234567

    Du hast den Sinn eines Mietrechtforums nicht erkannt. Fehlen dir dazu die geistigen Voraussetzungen? Ganz speziell für dich: Ein Forum ist dazu geschaffen, um sich in Bezug auf Mietrecht z.B. auszutauschen, Tipps und Ratschläge zu geben. Ein Forum kann und darf keine Rechtsberatung erteilen. Das ist Anwälten und Mietervereinen vorbehalten.

    Was aber unerlaubte Rechtsberatung ist, entscheiden nicht die Fragesteller, sondern die Beantworter und die sind keine Mods oder Admins, sondern ganz normale Menschen wie du und ich.

    Und dein Thema Mietminderung ist so etwas von ausgelutscht, da schalten hier die Ampeln auf rot. Du kannst dir aber gerne mithilfe von Google und dem Begriff Mietminderung soviel Informationen selbst zusammen suchen, dass du jeden Vermieter damit imponieren kannast.

  • Nochmals zur Kernfrage von mieter123456

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Ich würde daraus schließen, das während Ihrer Abwesenheit ein vertragsgemäßer Gebrauch garnicht stattfindet. Für diese Zeit würde ich eine Mietminderung ausschließen wollen.
    Zur Terminabstimmung sollte sich aber dann auch eine gemeinsame Regelung finden lassen. Zumal Handwerker nicht gerade mit dem Hammer jederzeit bereitstehen.

  • mieter123456:

    "wzu gibt es dieses forum, wenn ich an einem anwalt weitergeschickt werde. mensch leute, hört auf so spießige komentare von euch zu geben! ist euch langweilig oder habt ihr nichts zu tun?!"

    Du gibst Dir selbst die Empfehlung:
    "entweder ordentlich und sachlich bleiben und nicht mit dummes gelaber nerven"

    "also melde ich mich ab!!!"
    Eine guuter Entschluss, auch ohne 3 "!".

    "@der letzte Kommentar, dies ist ein Mieterforum und kein Vermieterforum!!!"
    Mit 3 "!" wirst Du sicherlich recht haben. LOL

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