Hi Milena,
das klingt wirklich ärgerlich. Grundsätzlich hast du als Mieter*in auch nach so vielen Jahren Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution, wenn keine Schäden vorhanden sind und die Wohnung ordentlich übergeben wurde – ein Übergabeprotokoll ist dafür hilfreich, aber nicht zwingend notwendig.
Wenn der Vermieter die Kaution einfach verweigert, bleibt oft nur der rechtliche Weg. Dein Anwalt ist hier der richtige Ansprechpartner, und wenn der ehemalige Vermieter auf Schreiben nicht reagiert, kann eine Klage auf Rückzahlung der Kaution sinnvoll sein. Viele Vermieter hoffen leider darauf, dass Mieter aus Bequemlichkeit aufgeben.
Mein Tipp: Alle Unterlagen sammeln (Zeugen, Fotos, Schriftverkehr) und deinem Anwalt zur Verfügung stellen. Damit stehen die Chancen meist gut.