Vermieter verweigert Kaution

  • Hi Milena,

    das klingt wirklich ärgerlich. Grundsätzlich hast du als Mieter*in auch nach so vielen Jahren Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution, wenn keine Schäden vorhanden sind und die Wohnung ordentlich übergeben wurde – ein Übergabeprotokoll ist dafür hilfreich, aber nicht zwingend notwendig.

    Wenn der Vermieter die Kaution einfach verweigert, bleibt oft nur der rechtliche Weg. Dein Anwalt ist hier der richtige Ansprechpartner, und wenn der ehemalige Vermieter auf Schreiben nicht reagiert, kann eine Klage auf Rückzahlung der Kaution sinnvoll sein. Viele Vermieter hoffen leider darauf, dass Mieter aus Bequemlichkeit aufgeben.

    Mein Tipp: Alle Unterlagen sammeln (Zeugen, Fotos, Schriftverkehr) und deinem Anwalt zur Verfügung stellen. Damit stehen die Chancen meist gut.

  • wenn keine Schäden vorhanden sind

    Hallo Manuel

    Nein, Schäden waren wirklich keine vorhanden, das sagte der Vermieter auch in einer Wohnungsbegehung Ende November ´24.

    Ich war auch schon beim Anwalt, die Klage ist raus. Gerichtstermin ist erst im Frühjahr 2o26 geplant.?( Ich habe gehofft, dass er eher ist.
    Hoffen wir mal, dass alles gut wird.

    Viele Vermieter hoffen leider darauf, dass Mieter aus Bequemlichkeit aufgeben.

    Ja, das war auch so lustig. Da bekomme ich doch von meinem ehemaligen Vermieter ein Brieb, wo er schreibt: " ... damit sehe ich die Sache als abgeschloßen an!"

    Da hätte ich mich so wegschmeißen können, vor lachen.:-girl

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