Inbesitznahmeerklärung rechtens?

  • Meine Tochter hat einen Mietvertrag abgeschlossen. Vermieter ist eine GbR. Als Anlage zum Mietvertrag musste sie eine Inbesitznahmeerklärung unterschreiben. Diese besagt, dass der Vermieter bei 2 ausstehenden Mieten berechtigt ist, die Wohnung in seinen Besitz zu nehmen und die darin befindlichen Gegenstände zu entsorgen. Ist das rechtens?

    Ich frage mich, was passiert, wenn man arbeitslos wird und Arbeitslosengeld beantragt. Die Bewilligung dauert. Und bereits nach 5 Wochen ist man ja mit 2 Mieten im Rückstand.

  • Zitat

    Diese besagt, dass der Vermieter bei 2 ausstehenden Mieten berechtigt ist, die Wohnung in seinen Besitz zu nehmen

    Diese Klausel dürfte das Papier nicht wert sein, auf die sie gedruckt wurde. Die Regelungen im BGB sind eindeutig, dass bei einem Mietrückstand von 2 Mieten die fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Was dann folgt (Räumungsklage, Widerspruch, etc.) ist auch im Gesetz festgelegt. Hier darf und kann der Vermieter keine verbotene Eigenmacht ausüben.

  • Lieben Dank für deine schnelle Antwort. Genau das habe ich mir auch gedacht. Ich arbeite seit 24 Jahren in der Justiz und habe noch nie etwas derartiges gesehen. Allerdings habe ich schon einmal von einer Frau gehört, deren Wohnungsbaugesellschaft genau das getan hat. Und Google hat leider hierzu nichts ausgespuckt. Hätte ja gern was gefunden, dass das nach Paragraph soundso nicht rechtens ist, aber leider ohne Erfolg.

  • Ich habe gerade mit dieser teuren Hotline des Deutschen Mieterbundes telefoniert (hätte mir auch vorher einfallen können ;) ) und die haben mir bestätigt, dass das überhaupt keine Bewandnis hat und es egal ist, ob man den Wisch unterschreibt oder nicht.

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