Hallo zusammen,
ich brauche bitte mal Euren Rat. Ich habe in meinem neuen Mietvertrag (Beginn 01.05.2025) eine Schönheitsreparatur-Klausel die m.E. unwirksam sein könnte, weil Sie 1. unverhältmäßig hoch und zu meinen Ungunsten ist und 2. keine jährliche Obergrenze gegeben ist. Der Mietvertrag wurde bereits von mir unterschrieben und dieses Thema ist mir erst im Nachhinein aufgefallen.
Siehe beigefügtes Bild.
Ich bin am überlegen, ob ich dies bei meinem Vermieter anspreche, oder es darauf ankommen lasse und im Zweifel die Vereinbarung als unwirksam anfechte, sollte ich mal eine Reparatur jenseits von 100 EUR haben.
Meiner Kenntnis nach, liegt die Obergrenze in der Regel bei 75-100 EUR pro Reparatur, im Einzelfall auch schonmal 120 EUR, jährlich jedoch nicht mehr als 8 % der Jahreskaltmiete. Da ich mtl. 820 EUR Kaltmiete zahle, würde sich das ganze jährlich auf 787 EUR begrenzen.
Meine Frage: Wie würdet ihr vorgehen? Jetzt ansprechen, oder es drauf ankommen lassen, da diese Vereinbarung ggf unwirksam sein könnte.
Danke Euch ! LG Björn