Beiträge von Pelikan2018

    Hallo zusammen,

    ich brauche bitte mal Euren Rat. Ich habe in meinem neuen Mietvertrag (Beginn 01.05.2025) eine Schönheitsreparatur-Klausel die m.E. unwirksam sein könnte, weil Sie 1. unverhältmäßig hoch und zu meinen Ungunsten ist und 2. keine jährliche Obergrenze gegeben ist. Der Mietvertrag wurde bereits von mir unterschrieben und dieses Thema ist mir erst im Nachhinein aufgefallen.

    Siehe beigefügtes Bild.

    Ich bin am überlegen, ob ich dies bei meinem Vermieter anspreche, oder es darauf ankommen lasse und im Zweifel die Vereinbarung als unwirksam anfechte, sollte ich mal eine Reparatur jenseits von 100 EUR haben.

    Meiner Kenntnis nach, liegt die Obergrenze in der Regel bei 75-100 EUR pro Reparatur, im Einzelfall auch schonmal 120 EUR, jährlich jedoch nicht mehr als 8 % der Jahreskaltmiete. Da ich mtl. 820 EUR Kaltmiete zahle, würde sich das ganze jährlich auf 787 EUR begrenzen.

    Meine Frage: Wie würdet ihr vorgehen? Jetzt ansprechen, oder es drauf ankommen lassen, da diese Vereinbarung ggf unwirksam sein könnte.

    Danke Euch ! LG Björn

    Hallo zusammen,

    ich bedanke mich für die vielen Antworten. Ich denke mal, dass die Versicherung dann aber nicht die Handwerker-Kosten übernimmt, sondern nur den reinen materiellen Wert, sodass ich die Handwerker-Kosten auch selbst zahlen muss?!

    Eine Idee?

    Ich habe noch eine zweite Frage, die mich brennend interessiert:

    Ich habe bei mir doppelte Fussleisten. An den Wänden ist eine hohe weiße Fussleiste verbaut. Der Laminatboden stößt seitlich dagegen. Darauf liegt dann eine zweite Fussleiste, damit man die Dehnungsfüge nicht sieht. Hier eine Zeichnung, wie das in etwa aussieht:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Klar, ich bin damals so eingezogen und habe das hingenommen. Schön sieht das aber nicht aus. Wenn ich die kleine Fußbodenleiste abmache, habe ich überall die Dehnungsfuge am Rand. Ich gehe davon aus, dass es keine Regularien gibt, die vorschreiben, wie ein Laminatboden verlegt sein muss?!

    Danke!

    Ja im Prinzip ist das mein Anliegen. Ich zahle meiner Vermieterin den Schaden (Neu für Alt) und Sie lässt einen neuen Boden nach ihrem Gusto verlegen. Sie kann den Boden, mit dem ich selbstverständlich dann entsprechend sorgsam umgehen werde, wenn ich ausziehe, auch behalten.

    Was ich vermeiden will ist, dass ich jetzt auf eigene Kosten einen neuen Boden verlege (wenn ich überhaupt die Erlaubnis bekäme), den ich dann wenn ich ausziehe wieder ausbauen darf und gleichzeitig den alten wieder installieren muss, bei dem ich dann zusätzlich den Schaden noch bezahlen darf - auch wenn der vllt. nicht so hoch sein dürfte.

    Erst mal vielen Dank für Deine Antwort.

    Man könnte sagen, es bestünde die Gefahr, dass ich mir an der Stelle, wo die Deckschicht des Laminates großflächig abgeplatzt ist, Splitter in den Fuß jagen könnte...aber eine Stolpergefahr besteht jetzt nicht unbedingt.

    Das einzige, was ich möchte ist ein neuer Boden. Den Schaden am alten Laminat bin ich ohne wenn und aber bereit zu begleichen. Die Frage ist halt, was passiert, wenn ich das meiner Versicherung melde und die eine Summe x an Vermieter zahlt? Ich fürchte nichts...oder?

    Hallo zusammen,

    mache es stichpunkt-artig:

    Wohnung gemietet seit 07/2010. Laminat hatte bei Einzug bereits viele punktuelle Beschädigungen (Löcher /Dellen) durch Vormieterin. Von mir bei Einzug nicht reklamiert und kein Übergabeprotokoll (eigene Blödheit). Seit 2012 neue Eigentümer / Vermieter. Heute hat Laminat noch mehr punktuelle Beschädigungen (auch ich lasse mal Dinge fallen in 8 Jahren) und eine großflächige Beschädigung durch einen Bürostuhl (ca. ein halber qm), zwar mit Vollgummirollen, aber da Haupt-Aufenthaltsort und keine Schutzmatte verlegt ist dies leider in den letzten Jahren entstanden.

    Laminat heute insgesamt stumpf und wirkt abgewohnt. Vorherige Eigentümerin (also bis 2012) bescheinigt, dass sie sich nicht mehr erinnern kann, wann der Boden jemals verlegt wurde und wer dies gemacht hat / keine Unterlagen mehr. Laminat muss vermutlich ca. 10-15 Jahre alt sein. Ich hätte gerne einen neuen Fussboden und wieder ein einheitliches Erscheinungsbild. Bin natürlich auch bereit für den Schaden aufzukommen.

    Mängelanzeigen sind mehrfach raus - Vermieterin will den Boden nicht erneuern auch nicht durch Übernahme anteiliger Kosten (alt für neu). Habe vieles versucht. Angeboten, dass ich den Laminat bezahle und sie diesen verlegen lässt, sowie andersrum.

    Sie sagt, der Boden sei noch in Ordnung. Das bestreite ich mit aller Deutlichkeit.

    1. Was passiert, wenn ich meiner Haftpflicht den Schaden melde und Vermieter einen Zeitwert gezahlt bekommt? Muss der Vermieter dann reagieren?

    2. Gibt es überhaupt einen Zeitwert nach dem Alter?

    3. Wer kann feststellen, welchen Wert ein Boden noch hat wenn es keine Belege oder Nachweise mehr darüber gibt?

    4. Wer zahlt im Falle einer Erneuerung die Handwerkerkosten?

    Vielen herzlichen Dank!

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