Hallo zusammen,
zwei Fragen zum vorliegenden Sachverhalt. Es handelt sich um ein Mischmietverhältnis. Grundmiete und Garagenmiete sind separat im Mietvertrag erwähnt.
Problem 1:
Vermieter möchte die separat ausgewiesene Garagenmiete von 30€ auf 50€ erhöhen. Dies soll gleichzeitig mit einer Mieterhöhung der Grundmiete erfolgen als Angleich an die ortsübliche Vergleichsmiete. Darf die Garagenmiete in diesem Maß steigen, oder greift hier die Kappungsgrenze von 20% (gültig in dieser Gemeinde) für die Garagenmiete separat. Die Erhöhung der Grundmiete für Wohnung bewegt sich unterhalb der Kappungsgrenze und ist somit vertretbar.
Problem 2:
Folgende Mieterhöhungen gab es in letzter Zeit:
- Erhöhung als Anpassung an die örtliche Vergleichsmiete zum 01.04.2024 (Höhe war damals zulässig, aber noch unter der örtlichen Vergleichsmiete)
- Erhöhung wegen Modernisierung zum 01.07.2024 (neue Ölheizung) (war zulässig)
Nun will der Vermieter eine weitere Erhöhung der Miete als Anpassung an die örtliche Vergleichsmiete vornehmen, und zwar zum 01.07.2025. Ist dieser Zeitpunkt zulässig, oder müsste es der 01.10.2025 sein? Zählt die Erhöhung wegen Modernisierung für als Ausgangspunkt für die Fristberechnung von 15 Monaten?
Danke vorab für eure Kommentare und Meinungen!