Mieterhöhung und Garagenmiete

  • Hallo zusammen,

    zwei Fragen zum vorliegenden Sachverhalt. Es handelt sich um ein Mischmietverhältnis. Grundmiete und Garagenmiete sind separat im Mietvertrag erwähnt.

    Problem 1:

    Vermieter möchte die separat ausgewiesene Garagenmiete von 30€ auf 50€ erhöhen. Dies soll gleichzeitig mit einer Mieterhöhung der Grundmiete erfolgen als Angleich an die ortsübliche Vergleichsmiete. Darf die Garagenmiete in diesem Maß steigen, oder greift hier die Kappungsgrenze von 20% (gültig in dieser Gemeinde) für die Garagenmiete separat. Die Erhöhung der Grundmiete für Wohnung bewegt sich unterhalb der Kappungsgrenze und ist somit vertretbar.

    Problem 2:

    Folgende Mieterhöhungen gab es in letzter Zeit:
    - Erhöhung als Anpassung an die örtliche Vergleichsmiete zum 01.04.2024 (Höhe war damals zulässig, aber noch unter der örtlichen Vergleichsmiete)

    - Erhöhung wegen Modernisierung zum 01.07.2024 (neue Ölheizung) (war zulässig)

    Nun will der Vermieter eine weitere Erhöhung der Miete als Anpassung an die örtliche Vergleichsmiete vornehmen, und zwar zum 01.07.2025. Ist dieser Zeitpunkt zulässig, oder müsste es der 01.10.2025 sein? Zählt die Erhöhung wegen Modernisierung für als Ausgangspunkt für die Fristberechnung von 15 Monaten?


    Danke vorab für eure Kommentare und Meinungen!

  • Zählt die Erhöhung wegen Modernisierung für als Ausgangspunkt für die Fristberechnung von 15 Monaten?

    Nein. Mieterhöhungen wegen Modernisierungen werden dabei nicht berücksichtigt. Die 15 Monate werden eingehalten, wenn die letzte Erhöhung nach 558 BGB im April war.

  • Vermieter möchte die separat ausgewiesene Garagenmiete von 30€ auf 50€ erhöhen. Dies soll gleichzeitig mit einer Mieterhöhung der Grundmiete erfolgen als Angleich an die ortsübliche Vergleichsmiete. Darf die Garagenmiete in diesem Maß steigen, oder greift hier die Kappungsgrenze von 20% (gültig in dieser Gemeinde) für die Garagenmiete separat. Die Erhöhung der Grundmiete für Wohnung bewegt sich unterhalb der Kappungsgrenze und ist somit vertretbar.

    Hier liegt ein sogenanntes einheitliches Mietverhältnis vor, d.h. es kann nur eine Mieterhöhung für Wohnung und Garage erfolgen. Das heißt auf der anderen Seite, dass bei der Garage natürlich die Kappungsgrenzen einzuhalten sind.

    Wenn die Miete der Wohnung um 20% angehoben wird, dann muss auch die Garagenmiete um 20% steigen. Steigt die Wohnungsmiete nur um 10% ist der selbe Prozentsatz auf die Garagenmiete anzuwenden.

    Die Erhöhung der Grundmiete für Wohnung bewegt sich unterhalb der Kappungsgrenze und ist somit vertretbar.

    Bitte beachte, dass die Grundmiete nur innerhalb von 3 Jahren um 20% steigen darf. Angenommen, es gab schon zum 01.04.24 eine Anpassung um 20%, dann kann einer erneuten Erhöhung widersprochen werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die Einschätzung! Leipziger82

    Folgend ergibt sich dieses Bild:

    Ausgangsmiete vor April 24: 5,20 €/m2

    Erhöhung April 2024 auf: 5,71 €/m2

    Erhöhung wg. Modernis. Juli 2024 auf: 6,32 €/m2

    Erhöhung Juli 2025 auf: 6,59 €/m2 (entspr. der örtlichen Vergleichsmiete aus dem Mietenspiegel)

    Die Garagenmiete soll im Juli 2025 von 30€ auf 50€ steigen. Diese ist im Mietvertrag separat ausgewiesen. Ich schließe aus den Antworten, dass die Erhöhung der Garagenmiete auf 50€ nicht zulässig ist, sondern maximal von 30€ auf 36€ angehoben werden darf (Kappungsgrenze 20%).

    Sehe ich das richtig?

  • Ich schließe aus den Antworten, dass die Erhöhung der Garagenmiete auf 50€ nicht zulässig ist, sondern maximal von 30€ auf 36€ angehoben werden darf (Kappungsgrenze 20%)

    Nach meiner Einschätzung kann bei einem einheitlichen Mietvertrag die Garagenmiete gar nicht separat angehoben werden. Wenn es eine Mieterhöhung gibt, dann für Wohnung und Garage in Summe.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!