Glasfaserbereitstellungsentgelt auf jeden Fall fällig ?

  • Unser Haus ist seit kurzem ans Glasfasernetz angeschlossen.

    Obwohl wir mit unserem bisherigen DSL- Anschluss klar kommen können wir uns wahrscheinlich nicht pauschal gegen die Mietumlage des Glasfaserbereitstellungsentgelts stellen.

    Der Vermieter stellt nur den Glasfaseranschluss im Keller bereit. Eine gebäudeinterne Glasfaserleitung ist bisher nicht vorhanden. (Glasfaseranschluss ist im Keller / Wir wohnen 2 Geschosse höher).

    Geplante Vorgehensweise unsererseits (Mieterseits): Da wir den Glasfaseranschluss nicht benötigen warten wir erst mal ab und nutzen diesen nicht. Wenn der Vermieter in der NK-Abrechnung ein Glasfaserbereitstellungsentgelt verlangt können wir uns darauf berufen dass Gebäudeintern keine Glasfaserleitung verlegt ist und somit keine Kosten dafür abgerechnet werden können.

    Stimmt meine Annahme ?

    Vielen Dank für Euren Rat

  • können wir uns darauf berufen dass Gebäudeintern keine Glasfaserleitung verlegt ist und somit keine Kosten dafür abgerechnet werden können

    Ja, denn die interne Verteilung ist Voraussetzung in der Betriebskostenverordnung zu Punkt Nr. 15 c. Weitere Voraussetzung ist, dass ein Mieter den Anbieter frei wählen können muss.

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