Nebenkosten-Forderung, plötzlich

  • Wir wohnen nun seit fast 30 Jahren in einer Mietswohnung, haben einen Mietvertrag der aus einem Blatt besteht. Nun verlangt der Vermieter (Träger einer sozialen Einrichtung) erstmal vorläufig rückwirkend für den Zeitraum ab 07/2009 bis 06/2010 Nebenkosten für Müllabfuhr, Hausstrom etc.

    Meine grundsätzliche Frage wäre: Ist es Rechtens das rückwirkend Nebenkosten verlangt werden? Im Mietvertrag steht nix von einer Vorrausszahlung sondern ein fester Betrag als sonstige Nebenkosten, der aber nicht aufgegliedert ist, für was die kosten sein könnten.

    Wir haben uns schon im BGB ein bisschen schlau gemacht, und haben gelesen, das es im Mietvertrag stehen muß, sonst ist eine forderung nicht möglich. Aber ob das ohne Anwalt geht?

  • Hallo zaubermaus2010,
    Ihre Fragen zu beantworten ist nicht einfach. Da die Erlaeuterung ...ein fester Betrag als sonstige Nebenkosten... nicht genau definiert um was fuer eine Zahlung der Betriebskosten es sich handelt. Wenn es so genommen wird wie es in Ihren Vertrag anscheinend steht, dann handelt es sich hierbei weder um ein Betriebskostenvorauszahlung noch um eine Betriebskostenpauschale. Die Bezeichung "sonstige Nebenkosten" sind schwer als Betriebskosten gemaess 27 II. BV etc. ( siehe unten ) einzugliedern. Daher kann auf die andere Frage ersteinmal keine Bezug genommen werden.
    Tipp: Wenn zu Betriebskosten, Nebenkosten ( ohne sonstige ), zweite Miete etc. mit den Zusatz gemaess Paragraf 27 II.BV oder Paragraf 556 Abs. 1 oder Paragraf 1 BetrKV oder auch die ausfuehrliche Auflistung saemtlicher Betriebskostenarten nicht vorhanden sind, dann kann davon ausgegangen werden, dass Sie keine Betriebskosten zu zahlen haben.

    Daher ersteinmal den genauen Wortlaut Ihres Vertrag lesen und gegebenfalls den Vermieter fragen wo die Vereinbarung ueber Betriebskosten zu finden sind.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • danke erstmal für die schnelle antwort, da ich aber ab morgen früh unterwegs sein werde und erst am donnerstag abend wieder hier online sein kann, wollt eich ganz einfach einmal formlos danke sagen dafür. Es steht in meinem mietvertrag nicht definiert für was der Betrag sonstige Nebenkosten geleistet wurde (ist nicht vorauszahlung oder betriebskosten) es steht nur sonstige kosten da und ein Betrag den ich seit fast 30 jahren monatlich zahle. Alle Mieter haben seit Einzug noch nie einen Cent Nebenkosten bezahlt, und bei keinem steht es im Mietvertrag drinnen das irgendwelche nebenkosten zu zahlen wären, deswegen sind wir ja alle verwundert.

    freundlichen gruß
    zaubermaus2010

    :confused:

  • Hallo zaubermaus2010,

    wenn Du hier mal den genauen Wortlaut zitieren würdest, liesse sich eher eine Antwort finden.
    Wir können warten...;)
    Bitte URL merken und hier anhängen.

  • ...darf ich mal fragen welchen wortlaut ich zitieren soll? soll ich meinen mietvertrag abtippen, oder den wortlaut (auszüge) der forderung an uns ? ...gebe gerne auskunft, bin ja über hilfe dankbar

    :)

  • Hallo zaubermaus2010,

    "soll ich meinen mietvertrag abtippen,"
    Den Passus bzgl. der Nebenkosten, welche die Mieter zu übernehmen haben.

    "den wortlaut (auszüge) der forderung an uns ?"
    Yes.

  • also in unsrem mietvertrag steht zum thema nebenkosten:

    Hierzu kommen folgende Nebenkosten:

    Sammelheizung, Warmwasser (Vorauszahlung) : 180,-- DM
    Sonstige Nebenkosten : 12,00 DM

    eine Aufgliederung, bzw. einen Anhang zum Mietvertrag, worin steht wie sich die Nebenkosten zusammensetzen, haben wir nicht. Dieser Anhang wurde uns postalisch nachträglich am 6.7.2011 zugeschickt mit der bitte die anlage zu unterschreiben und zurückzusenden. In dieser Anlage ist detailliert aufgeschlüsselt welche Nebenkosten vom Vermieter in Rechnung gestellt werden dürfen.

    Das bestreiten wir ja auch gar nicht, wir sind natürlich bereit Nebenkosten für Müllabfuhr, Hausstrom etc etc zu zahlen, aber nicht rückwirkend ab 2009. Auf wunsch bin ich gern bereit diesen unsren mietvertrag der aus einem blatt besteht, vorne und hinten bschriftet, einzuscannen und zu zu mailen.

    ich bedanke mich schon jetzt einmal für die bemühungen.

    :o zaubermaus2010

  • zaubermaus2010:

    "Dieser Anhang wurde uns postalisch nachträglich am 6.7.2011 zugeschickt mit der bitte die anlage zu unterschreiben und zurückzusenden."
    Habt Ihr das auch gemacht???

    "Auf wunsch bin ich gern bereit diesen unsren mietvertrag der aus einem blatt besteht, vorne und hinten bschriftet, einzuscannen und zu zu mailen."
    Halte ich für die beste "Lösung", ebenso evtl. auch andere von Euch unterschriebene Vereinbarungen.
    Hier können ja nur Meinungen abgegeben werden, ansonsten: Mieterverein oder RA.

  • Da ich absolut unerfahren und neu bin in diesem forum, bitte ich um hilfe, wohin ich denn etwas per mail schicken kann oder darf, habe ja keinerlei mail adresse.

    unterschrieben haben wir gar nichts.

    liebe grüße
    zaubermaus2010 :)

  • Hallo Zaubermaus,

    ich sehe das so:
    Heizung und Warmwasserbereitung werden jährlich abgerechnet, und mtl. zahlt Ihr einen Abschlag darauf i.H.v. 180DM.
    Für sonstige nicht näher definierte Nebenkosten werden 12DM berechnet. Es ist noch nicht mal hierbei auf eine Rechtsverordnung Bezug genommen. Wenn NACH Abschluss des Mietvertrags, egal, ob drei Tage oder dreissig Jahre, zusätzliche Betriebskostenabschläge verlangt werden, müsste dies aufgrund irgendeiner (neuen?) Gesetzesvorschrift geschehen. Diese müsste Dir vom VM genannt werden.
    Kann es sein, dass Eure (evtl.) öffentlich geförderte Wohnung jetzt "frei" wurde?

  • Ich empfehle Ihnen, die Angelegenheit einen Anwalt zur Prüfung vorzulegen.
    Aus Ihren Angaben entnehme ich auch das es sich hierbei um eine Pauschalmiete handelt. Damit sind alle Nebenkosten mit der bezahlten Miete abgegolten.
    Dem Vermieter wird das nun zu teuer und er möchte eine Änderung des Mietvertrages.
    Soweit legitim und für Sie auch verständlich. Es bleibt nur die Möglichkeit einen neuen Mietvertrag zu erstellen. Pauschalmiete ist laut Heizkostenverordnung nicht mehr zulässig.
    Eine rückwirkende Nebenkostenkostenforderung ebenso.
    Also professionelle Hilfe anfordern!

  • ... die Wohnungen hier waren schon immer auch "fremdvermietet" worden, sprich auch Nichtbeschäftigte haben hier Wohnung angemietet. Ob die Wohnungen gefördert worden sind oder waren, ist uns nicht bekannt.

    wie habe ich den nun die möglichkeit etwas per mail zuzuschicken, oder hier als anhang einzufügen? tipp wäre nett.

    zaubermaus2010:)

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