Beiträge von zaubermaus2010

    ... die Wohnungen hier waren schon immer auch "fremdvermietet" worden, sprich auch Nichtbeschäftigte haben hier Wohnung angemietet. Ob die Wohnungen gefördert worden sind oder waren, ist uns nicht bekannt.

    wie habe ich den nun die möglichkeit etwas per mail zuzuschicken, oder hier als anhang einzufügen? tipp wäre nett.

    zaubermaus2010:)

    also in unsrem mietvertrag steht zum thema nebenkosten:

    Hierzu kommen folgende Nebenkosten:

    Sammelheizung, Warmwasser (Vorauszahlung) : 180,-- DM
    Sonstige Nebenkosten : 12,00 DM

    eine Aufgliederung, bzw. einen Anhang zum Mietvertrag, worin steht wie sich die Nebenkosten zusammensetzen, haben wir nicht. Dieser Anhang wurde uns postalisch nachträglich am 6.7.2011 zugeschickt mit der bitte die anlage zu unterschreiben und zurückzusenden. In dieser Anlage ist detailliert aufgeschlüsselt welche Nebenkosten vom Vermieter in Rechnung gestellt werden dürfen.

    Das bestreiten wir ja auch gar nicht, wir sind natürlich bereit Nebenkosten für Müllabfuhr, Hausstrom etc etc zu zahlen, aber nicht rückwirkend ab 2009. Auf wunsch bin ich gern bereit diesen unsren mietvertrag der aus einem blatt besteht, vorne und hinten bschriftet, einzuscannen und zu zu mailen.

    ich bedanke mich schon jetzt einmal für die bemühungen.

    :o zaubermaus2010

    danke erstmal für die schnelle antwort, da ich aber ab morgen früh unterwegs sein werde und erst am donnerstag abend wieder hier online sein kann, wollt eich ganz einfach einmal formlos danke sagen dafür. Es steht in meinem mietvertrag nicht definiert für was der Betrag sonstige Nebenkosten geleistet wurde (ist nicht vorauszahlung oder betriebskosten) es steht nur sonstige kosten da und ein Betrag den ich seit fast 30 jahren monatlich zahle. Alle Mieter haben seit Einzug noch nie einen Cent Nebenkosten bezahlt, und bei keinem steht es im Mietvertrag drinnen das irgendwelche nebenkosten zu zahlen wären, deswegen sind wir ja alle verwundert.

    freundlichen gruß
    zaubermaus2010

    :confused:

    Wir wohnen nun seit fast 30 Jahren in einer Mietswohnung, haben einen Mietvertrag der aus einem Blatt besteht. Nun verlangt der Vermieter (Träger einer sozialen Einrichtung) erstmal vorläufig rückwirkend für den Zeitraum ab 07/2009 bis 06/2010 Nebenkosten für Müllabfuhr, Hausstrom etc.

    Meine grundsätzliche Frage wäre: Ist es Rechtens das rückwirkend Nebenkosten verlangt werden? Im Mietvertrag steht nix von einer Vorrausszahlung sondern ein fester Betrag als sonstige Nebenkosten, der aber nicht aufgegliedert ist, für was die kosten sein könnten.

    Wir haben uns schon im BGB ein bisschen schlau gemacht, und haben gelesen, das es im Mietvertrag stehen muß, sonst ist eine forderung nicht möglich. Aber ob das ohne Anwalt geht?

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