Wir wohnen nun seit fast 30 Jahren in einer Mietswohnung, haben einen Mietvertrag der aus einem Blatt besteht. Nun verlangt der Vermieter (Träger einer sozialen Einrichtung) erstmal vorläufig rückwirkend für den Zeitraum ab 07/2009 bis 06/2010 Nebenkosten für Müllabfuhr, Hausstrom etc.
Meine grundsätzliche Frage wäre: Ist es Rechtens das rückwirkend Nebenkosten verlangt werden? Im Mietvertrag steht nix von einer Vorrausszahlung sondern ein fester Betrag als sonstige Nebenkosten, der aber nicht aufgegliedert ist, für was die kosten sein könnten.
Wir haben uns schon im BGB ein bisschen schlau gemacht, und haben gelesen, das es im Mietvertrag stehen muß, sonst ist eine forderung nicht möglich. Aber ob das ohne Anwalt geht?