Haus wird abgerissen - Mieter sollen Tapeten entfernen

  • Hallo liebes Forum,

    wir sind ein 6 Famiienhaus, unsere Genossenschaft hat uns alle gekündigt wegen Abriss. Die Kündigung ist rechtsgültig. Wir wohnen alle schon ca. 30 Jahre hier. Eine Ersatzwohnung konnte nicht angeboten werden, da der Vermieter in einer anderen Stadt ist und nur dieses eine Haus hier hat. Baujahr 1938. Es wurde auch öfters renoviert. Nun sind schon 2 Mieter ausgezogen.(Altersheim) Mein Nachbar ist gerade beim Umzug, jetzt kommt Ende März der Hausmeister zur VORABNAHME. Laut tel. Gespräch, müssen wir alle Tapeten entfernen und sämtliche Dübel und zuspachteln. Laut Mieterverein brauchen wir nichts machen, da ja Abriss. Aber wir sind jetzt alle unsicher. Wenn wir keine Tapeten entfernen, kann dann der Vermieter es auf unsere Kosten erledigen? Da wir nervlich ziemlich am Ende sind, Wohnungssuche:( ectr. hoffen wir das jemand uns eine Antwort geben kann.

    mit freundlichen Grüßen

  • Auch bei einem Abriss werden oft aus Kostengründen die Tapeten vorher entfernt. Wir haben das auch gemacht, weil es wesentlich billiger ist, die Steine und Putz der Wände als sauberen Bauschutt zu entsorgen als als nicht verwertbare Baumischabfälle, weil noch Tapete dran klebt. Per se macht die Forderung vom Vermieter daher schon Sinn. Entfernen von Dübeln ebenso, allerdings nicht das zuspachteln.

    Die Frage ist, ob der Vermieter das fordern kann. Dazu müsste man wissen, was im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen steht und wie die Wohnungen übergeben worden waren.

  • Wie ich mir das bei einem fast 30 jahre alten Mietvertrag schon dachte, sind hier sogenannte starre Fristen vereinbart, wonach nach dem Ablauf von X Jahren definitiv renoviert werden muss. Das ist unwirksam, was zur Folge hat, dass gar keine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Schönheitsreparaturen sind hier nicht relevant.

    Wir haben damals die Wohnung ohne Tapete übernommen.


    Unabhängig von einer wirksamen oder unwirksamen Renovierungsklausel, sind vom Mieter eingebrachte Gegenstände und bauliche Veränderungen spätestens bis zur Wohnungsrückgabe wieder zu beseitigen bzw. zurück zu bauen.


    D.h. die Tapeten sind hier Eigentum des Mieters und müssen auch von ihm entfernt wieder werden, solange man sich auf nichts Anderes einigt.


    Wenn wir keine Tapeten entfernen, kann dann der Vermieter es auf unsere Kosten erledigen? Da wir nervlich ziemlich am Ende sind, Wohnungssuche :(

    Der Vermieter kann die Kosten der Entfernung der Tapeten von euch einfordern, weil sie euer Eigentum sind.

    Wenn das für euch zu viel/stressig ist, redet mit dem Vermieter.

    Euer gemeinsames Interesse ist eine fristgerechte Wohnungsrückgabe in vereinbartem Zustand.

    Solange man miteinander redet und kompromissbereit ist, lassen sich fast immer gute Lösungen für beide Seiten finden. Vielleicht kann euer Vermieter euch einen günstigen Handwerker dafür vermitteln, vielleicht klappt eine vorzeitige Wohnungsrückgabe und der Abriss bzw. die Vorarbeiten können früher beginnen, Nur so als spontane Kompromissideen, es gibt ganz sicher noch andere Lösungsmöglichkeiten, die beiden Seiten das Leben erleichtern können. Hier sind Ideen gefragt, Kompromisse frei verhandelbar.


    Die besten Lösungen in der Praxis stehen nicht in Gesetzestextes, sondern schreibt das Leben. Dabei dürfen beide Seiten 5 auch Mal gerade sein lassen und aufeinander zugehen. Gesetze und Vorschriften sind nur der letzte Notnagel, wenn man sich anders nicht einigen kann oder will.

  • Unabhängig von einer wirksamen oder unwirksamen Renovierungsklausel, sind vom Mieter eingebrachte Gegenstände und bauliche Veränderungen spätestens bis zur Wohnungsrückgabe wieder zu beseitigen bzw. zurück zu bauen.

    Das ist zwar grundsätzlich nichtig, jedoch kann man das in Bezug auf die Tapeten nicht so definitiv sagen. Eine Dekoration an die Wände anzubringen gilt als vertragsgemäße Nutzung der Wohnung, zumindest wenn es neutrale Farben sind.. Bohrlöcher in normaler üblicher Anzahl gelten ja auch nicht als Substanzbeschädigung, sondern zur vertragsgemäßen Nutzung, was zulasten des Vermieters geht.

    Man kann es also nicht wissen, wie es ein zuständiger Richter sehen würde. Was man jedoch auch nicht übersehen darf, ist, dass das Haus abgerissen wird. Es ist in dem Fall unbillig, auf die Durchführung von Arbeiten zu bestehen. Haben diese Pflichten doch den Zweck, eine Wohnung möglichst nahtlos weiter vermieten zu können, was hier gar nicht mehr die Absicht ist.

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