Vermieter möchte Zustimmung zu Umlage Winterdienst

  • Mein Vermieter möchte nach 20 Jahren, dass ich eine eine schriftliche Zustimmung erteile, dass er einen Winterdienst beauftragt und als Umlage die kosten über die Nebenkosten abzurechnen.

    Ist das zulässig bzw. bin ich dazu verpflichtet?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Hat keiner einen Tipp bzw. fehlen noch Angaben die ich nachreichen sollte?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Die Frage beantwortet sich genau genommen fast von alleine. Denn zu etwas, wozu man verpflichtet ist, bräuchte der Vermieter nicht um Zustimmung bitten.

    Wenn mit den Mietern vereinbart wurde, dass diese den Winterdienst übernehmen um Kosten zu sparen, dann haben diese auch das Recht, dieser Pflicht nachzukommen. Eine andere Situation ist es erst wieder, wenn dies nicht erledigt wird.

  • Wenn mit den Mietern vereinbart wurde, dass diese den Winterdienst übernehmen um Kosten zu sparen, dann haben diese auch das Recht, dieser Pflicht nachzukommen.

    Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Winterwartung durch die Mieter erfolgt.

    Eine andere Situation ist es erst wieder, wenn dies nicht erledigt wird.

    Ich bin meiner Winterwartung immer nachgekommen allerdings die andere Mietpartei nicht.


    Habe einmal die Zustimmungserklärung anonym hochgeladen.

    Dateien

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

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