Hallo liebes Forum,
ich konnte mit der Suchfunktion leider nichts passendes finden, daher hier meine Frage ![]()
Ich bewohne alleine eine 2-Raumwohnung, und werde Anfang des nächsten Jahres ca. 4 Monate im Ausland verbringen, und möchte meine Wohnung in diesem Zeitraum gern untervermieten. In meinem Mietvertrag steht, dass ich - um die Erlaubnis des Vermieters zu erlangen - ihn über die Person mit Namen und Anschrift informieren. So wie ich das nun auch in anderen Quellen gelesen habe, darf mein Vermieter das dann ja nicht ohne guten Grund ablehnen, den ich hier nicht sehen kann. Ich habe schon mehrfach telefonisch und per Mail bei meiner Hausverwaltung angefragt, wie soetwas gehandhabt wird, bisher ohne Erfolg bzw. Resonanz. Nun möchte ich, da mich auch die Zeit etwas drängt, eine Mail mit den entsprechenden Daten meiner Zwischenmieterin schreiben mit der bitte um die Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung - und dabei eine Frist setzen, innerhalb derer ich eine Antwort erwarte oder es als erlaubt annehme. Nur habe ich noch nie eine Frist gesetzt
ich wäre daher dankbar für Hilfe bei der genauen Formulierung, aber vor allem würde mich auch interessieren, wie lang man so eine Frist ansetzt (ansetzen muss).
Belesen habe ich mich va hier:
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
Liebe Grüße![]()