Zahlungserinnerung für Betriebskostennachzahlung aus dem Jahr 2022

  • Guten Abend zusammen,


    ich warte eigentlich auf die BKA für das Jahr 2023. Jetzt hatte ich stattdessen heute die unten hochgeladene Zahlungserinnerung im Briefkasten. Ist das so rechtens?


    Ich habe tatsächlich KEINE BKA 22 bekommen, jedenfalls lag hier nie eine im Kasten. Der Vermieter hat sich bis heute auch nicht einmal wegen einer Nachzahlung gemeldet. Auch die angeblich erste Erinnerung vom 12.11. habe ich nie bekommen … auch toll, dass ich bis zum 25.11 zahlen soll aber die Brief erst heute am 26.11 im Kasten lag.


    Irgendwas ist da doch faul. Ist denen vielleicht heute erst aufgefallen, dass sie mir letztes Jahr keine BKA gesendet haben? Weil eigentlich, ist diese doch nun verjährt?!


    Mit freundlichen Grüßen

    Marcel

  • Ich denke, es sollte eigentlich selbsterklärend sein, dass man dem Vermieter antwortet und sagt, man müsse erst mal eine NK Abrechnung bekommen bevor eine Nachzahlung fällig werden kann, oder? Eventuell schickt er ja dann einen Nachweis, dass die Abrechnung angekommen sein muss.

  • Natürlich, dass habe ich ja auch direkt getan … den von dir genannten Nachweis wird es aber nicht geben, da die eigentlich immer selbst herumfahren und die Briefe in den Kasten werfen …


    Für mich ist es offensichtlich, dass es denen aufgefallen ist, als sie die 2023er Abrechnung gemacht haben …

  • Für mich ist es offensichtlich, dass es denen aufgefallen ist, als sie die 2023er Abrechnung gemacht haben

    Durchaus möglich. Aber das ist Spekulation. Es kann doch niemand hier wissen, was der Vermieter macht oder nicht macht. Man kann also nur die Zahung verweigern.

    immer selbst herumfahren und die Briefe in den Kasten werfen

    Da braucht nur ein Zeuge dabei sein, und schon haben sie einen Nachweis.

  • Okay, dass das als Nachweis reicht war mir nicht bewusst. Dann hat man aber im Umkehrschluss als Mieter ja nie die „Chance“, dass der Paragraf 556 Abs 3 BGB zum Tragen kommt … irgendeinen Nachweis kann der Vermieter dann ja immer einfach so erbringen …

    Zusätzlich zu der 2022er Problematik kommt noch, dass die Abrechnung von 2023 exorbitant hoch ist … alle anderen Parteien im Haus haben Guthaben, ich soll 750 Euro nachzahlen. Meine Wasser und Heizkosten sind meiner Meinung nach total unrealistisch …

  • dass die Abrechnung von 2023 exorbitant hoch ist

    Dann muss die Abrechnung genau geprüft werden. Zunächst rechnerisch, und dann ist es oftmals auch erforderlich, die Belege beim Vermieter einzusehen oder diese digital zugeschickt zu bekommen. Allein nur die Höhe der Nachzahlung hilft überhaupt nicht weiter. Um die Abrechnung beanstanden zu können, muss man genauer hin schauen.

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