Beiträge von Markes

    Okay, dass das als Nachweis reicht war mir nicht bewusst. Dann hat man aber im Umkehrschluss als Mieter ja nie die „Chance“, dass der Paragraf 556 Abs 3 BGB zum Tragen kommt … irgendeinen Nachweis kann der Vermieter dann ja immer einfach so erbringen …

    Zusätzlich zu der 2022er Problematik kommt noch, dass die Abrechnung von 2023 exorbitant hoch ist … alle anderen Parteien im Haus haben Guthaben, ich soll 750 Euro nachzahlen. Meine Wasser und Heizkosten sind meiner Meinung nach total unrealistisch …

    Guten Abend zusammen,


    ich warte eigentlich auf die BKA für das Jahr 2023. Jetzt hatte ich stattdessen heute die unten hochgeladene Zahlungserinnerung im Briefkasten. Ist das so rechtens?


    Ich habe tatsächlich KEINE BKA 22 bekommen, jedenfalls lag hier nie eine im Kasten. Der Vermieter hat sich bis heute auch nicht einmal wegen einer Nachzahlung gemeldet. Auch die angeblich erste Erinnerung vom 12.11. habe ich nie bekommen … auch toll, dass ich bis zum 25.11 zahlen soll aber die Brief erst heute am 26.11 im Kasten lag.


    Irgendwas ist da doch faul. Ist denen vielleicht heute erst aufgefallen, dass sie mir letztes Jahr keine BKA gesendet haben? Weil eigentlich, ist diese doch nun verjährt?!


    Mit freundlichen Grüßen

    Marcel

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!