Okay, dass das als Nachweis reicht war mir nicht bewusst. Dann hat man aber im Umkehrschluss als Mieter ja nie die „Chance“, dass der Paragraf 556 Abs 3 BGB zum Tragen kommt … irgendeinen Nachweis kann der Vermieter dann ja immer einfach so erbringen …
Zusätzlich zu der 2022er Problematik kommt noch, dass die Abrechnung von 2023 exorbitant hoch ist … alle anderen Parteien im Haus haben Guthaben, ich soll 750 Euro nachzahlen. Meine Wasser und Heizkosten sind meiner Meinung nach total unrealistisch …
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