Kündigung vom aktuellen Vermieter wegen Verkauf

  • Hallo zusammen,

    Bereits seit längerem liebäugelt unsere Vermieterin mit dem Verkauf der Wohnung in der wir seit 12 Jahren zur Miete wohnen. Nun erhielten wir eine Kündigung für in 9 Monaten mit dem besagten Grund des Wohnungsverkauf. Nun sind wir verwirrt: dachte man kann Mieter nur wegen Eigenbedarf kündigen, aber das müsste doch dann durch den neuen Besitzer erfolgen oder? Wenn ja, gelten auch dann die 9 Monate. Hatten auch was von einer Sperrfrist von 3 Jahren gelesen.

    Über eine kleine Aufklärung würde ich mich sehr freuen. 8 1/2 Monate für eine neue bezahlbare Wohnung ist für uns Rentner in Köln nicht gerade einfach. Würden gern was Zeit gewinnen.

    Danke schonmal.

    Viele Grüße Kalle

  • Es gibt schon noch mehr Gründe als nur Eigenbedarf, allerdings ist Verkauf an sich keiner. Es ließe sich nur dann etwas daraus machen, wenn die Wohnung vermietet absolut unverkäuflich ist und der Vermieter dadurch an einer angemessenen Verwertung der Wohnung gehindert wäre. Davon ist im Normalfall nicht auszugehen.

    Die 9 Monate Kündigungsfrist sind korrekt. Eine Sperrfrist für eine Eigenbedarfskündigung gibt es nur dann, wenn die Wohnung während eures Mietverhältnisses in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Das ist aus deinem Text nicht ersichtlich.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!