Hallo zusammen,
Bereits seit längerem liebäugelt unsere Vermieterin mit dem Verkauf der Wohnung in der wir seit 12 Jahren zur Miete wohnen. Nun erhielten wir eine Kündigung für in 9 Monaten mit dem besagten Grund des Wohnungsverkauf. Nun sind wir verwirrt: dachte man kann Mieter nur wegen Eigenbedarf kündigen, aber das müsste doch dann durch den neuen Besitzer erfolgen oder? Wenn ja, gelten auch dann die 9 Monate. Hatten auch was von einer Sperrfrist von 3 Jahren gelesen.
Über eine kleine Aufklärung würde ich mich sehr freuen. 8 1/2 Monate für eine neue bezahlbare Wohnung ist für uns Rentner in Köln nicht gerade einfach. Würden gern was Zeit gewinnen.
Danke schonmal.
Viele Grüße Kalle