Schneeräumung

  • Hallo :)

    ich suche gerade nach einer Antwort oder einem Rat für folgende Situation: Ich wohne in einem Haus das aus meiner Wohnung (1OG) uund der Arztpraxis von meinem Vermieter besteht. Die Praxis sowie meine Wohnung haben einen seperaten Eingang und eine eigene

    Haustür. Jetzt meinte mein Vermieter dass ich den kompletten Parkplatz, die Wege zu den Haustüren sowie den Gehweg im WInter räumen muss. Werde ich dies nicht tun, wird ein Winterdienst beauftragt und die Kosten sollen zur Hälfte von mir getragen werden. Darf er das? Ist das rechtens?

    LG Lil

  • Jetzt meinte mein Vermieter dass ich den kompletten Parkplatz, die Wege zu den Haustüren sowie den Gehweg im WInter räumen muss.

    Im Wechsel oder immer? Wenn es im Wechsel mit dem Vermieter ist, dann sollte das in Ordnung sein. Dann muss man sich nur einmal kümmern und nicht jedesmal für einen Teil.

  • Jetzt meinte mein Vermieter dass ich den kompletten Parkplatz, die Wege zu den Haustüren sowie den Gehweg im WInter räumen muss

    Das kann der Vermieter nich einseitig verlangen, sondern erfordert eine einvernehmliche Vereinbarung. Das ist ja dann quasi eine Hausmeisterdienstleistung, und diese darf der Vermieter dann auch vergüten.

    wird ein Winterdienst beauftragt und die Kosten sollen zur Hälfte von mir getragen werden

    Winterdienst gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten. Wenn diese im Vertrag vereinbart sind, dann dürfen die Kosten auch abgerechnet werden. Allerdings nicht zur Hälfte, sondern nach Nutzfläche, und wenn der Parkplatz recht groß ist, vielleicht sogar noch einem anderen Anteil, durch den der Vermieter mehr belastet wird

  • Okay. Danke. Es sind insgesamt fünf Parkplätze. Ich darf diese nur am Wochenende benutzen wenn die Praxis geschlossen ist. Also muss ich dafür nicht so viel zahlen? Habe das Gefühl er wälzt alles auf mich ab.

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