Beiträge von Juri

    Hallo liebe Community,

    ich lese schon länger gelegentlich in eurem hilfreichen Forum mit und habe mich nun extra wegen folgender Frage angemeldet:

    Vom 01.10.22 - 31.08.23 war ich Mieterin bei Hausverwaltung X. Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten war dort jeweils das Wirtschaftsjahr 01.10. - 30.09.

    Meiner Meinung nach endete die Frist für die Abrechnung meines Mietzeitraums also am 30.09.24.

    Mittlerweile bin ich erneut umgezogen und habe darum am 11.9.24 per Email meine neue Adresse an Hausverwaltung X geschickt. Diese Mail ist auch angekommen, da Hausverwaltung X mir am 08.10.24 folgendes schrieb: "Sehr geehrte Frau XYZ, die Betriebskostenabrechnung 2022/2023 wurde am 20.09.2024 an die Adresse (MEINE ALTE ADRESSE) gesendet. Heute am 08.10.2024 kam der Brief zurück. Wir senden Ihnen die Betriebskostenabrechnung 2022/2023 in der Anlage."

    Nun meine Frage: Hausverwaltung X schickt die Abrechnung am 20.9. an meine alte Adresse, obwohl ich am 11.9 meine neue Adresse mitgeteilt habe. Dadurch erreicht mich die Abrechnung letztlich am 08.10.24 - und damit nicht mehr fristgerecht. Sehe ich das richtig und wie kann ich am besten vorgehen? Gilt eine Email mit der neuen Adresse als verbindlich?

    Habe bereits pro forma Widerspruch eingelegt, Mieterschutzverein kann ich mir leider nicht leisten. Nach meinem Auszug wurde die Kaution (welche sehr gering war) einfach komplett einbehalten.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Rat geben oder von eigenen Erfahrungen berichten könnte. Viele Grüße. Juri

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