Über Jahre falsche Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,

    in den Jahren 2018 bis 2022 hat der Vermieter eine leer stehende Wohnung im Haus nicht berücksichtigt und die Kosten auf alle Mieter umgelegt.

    Ist hier eine rückwirkende Korrektur der Nebenkostenabrechnung möglich und wenn ja, für wie viele Jahre?

    Danke und Grüße

    Guti

  • Die gesetzlich festgelegte Zeit, in der man als Mieter Einwände gegen eine Abrechnung geltend machen kann, beträgt 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Danach muss ein Vermieter Beanstandungen nicht mehr beachten.

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