Haftpflichtversicherung doppelt

  • Hallo,

    habe heute die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr 2023 bekommen.

    Ist es rechtens, dass der Vermieter zweimal bei der selben Versicherung Geldbeträge geltend machen kann für Haftpflichtversicherungen welche er auf mich als Mieterin umlegt? Es sind zwei verschiedene Vertragsnummer. Dachte das ist strafbar. Bitte helft mir, vielen Dank. :/

  • Hallo,

    da würde ich an Ihrer Stelle mal bei Ihrem Vermieter nachfragen, was sich hinter diesen Posten verbirgt.

    Es kann zum Beispiel 1x die Gebäudeversicherung sein und 1x eine Zusatzversicherung für weitere Elementarschäden.

    Beides darf auf Sie als Mieterin umgelegt werden.

    Viele Grüße!

  • zweimal bei der selben Versicherung Geldbeträge geltend machen kann für Haftpflichtversicherungen

    Das hört sich danach an, dass der Vermieter auch seine private Haftpflichversicherung umgelegt haben könnte. Das geht natürlich nicht, nur die Gebäude Haftpflicht ist umlagefähig. Hier hilft die Einsicht in die Belege weiter, die der Vermieter auf Verlangen gewähren muss. Im Übrigen sollte man die Abrechnung insgesamt genauer prüfen oder prüfen lassen, da sich eventuell noch mehr Fehler befinden, die gar nicht so direkt auffallen.

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