Mietanpassung und deren Unterschriften

  • Moin, ich habe da mal wieder eine Frage.

    Letztens erhielt ich eine Mietanpassung meiner Vermietergesellschaft, ohne Unterschrift, sondern nur "ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig" . Ansonsten steht nur noch i. V. und der Name, also unter Ausschluß der Haftung.

    Laut BGB §126 muss das doch unterschrieben sein, oder nicht? Allerdings widerspricht sich das Ganze im Netz (wozu ist dann dieser § überhaupt noch gut?)

    Wenn der §126 nicht gilt, kann ich doch genauso zurückschreiben mit diesem Passus, oder?

    Habe jetzt per Email, was sie auch bereitstellen, meine Zustimmung gegeben, mit dem Zusatz "by, mein Nachname und A. R. (autorisierte Repräsentantin)., quasi auch ohne Haftung.

    Nun möchten Sie aber meine Unterschrift per Post, also jetzt gilt nicht die Email.


    Sorry, aber wieso soll für die eine Seite keine Haftung bestehen, und auf der anderen Seite soll ich haftbar gemacht werden? Verstehe ich nicht, vor allem weil diese Vermietergesellschaft nicht gerade für Kompetenz steht.

    Kann mir das bitte jemand aufdröseln?

    Danke

  • Ansonsten steht nur noch i. V. und der Name, also unter Ausschluß der Haftung

    i.V. hat nicht das Geringste mit der Haftung zu tun.

    Laut BGB §126 muss das doch unterschrieben sein, oder nicht?

    §126 gilt nur dann, wenn nach dem Gesetz ausdrücklich die Schriftform vorgeschrieben ist.

    Nun möchten Sie aber meine Unterschrift per Post, also jetzt gilt nicht die Email.

    Eine Mieterhöhung und deren Zustimmung ist nichts anderes als eine gegenseitige Vertragsänderung. Und für eine solche ist keine Schriftform vorgeschrieben, sogar mündlich wäre wirksam. Per E-Mail gilt also auch, sofern die Willenserklärung klar erkennbar ist.

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