Beiträge von Beverly

    Moin, ich habe da mal wieder eine Frage.

    Letztens erhielt ich eine Mietanpassung meiner Vermietergesellschaft, ohne Unterschrift, sondern nur "ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig" . Ansonsten steht nur noch i. V. und der Name, also unter Ausschluß der Haftung.

    Laut BGB §126 muss das doch unterschrieben sein, oder nicht? Allerdings widerspricht sich das Ganze im Netz (wozu ist dann dieser § überhaupt noch gut?)

    Wenn der §126 nicht gilt, kann ich doch genauso zurückschreiben mit diesem Passus, oder?

    Habe jetzt per Email, was sie auch bereitstellen, meine Zustimmung gegeben, mit dem Zusatz "by, mein Nachname und A. R. (autorisierte Repräsentantin)., quasi auch ohne Haftung.

    Nun möchten Sie aber meine Unterschrift per Post, also jetzt gilt nicht die Email.


    Sorry, aber wieso soll für die eine Seite keine Haftung bestehen, und auf der anderen Seite soll ich haftbar gemacht werden? Verstehe ich nicht, vor allem weil diese Vermietergesellschaft nicht gerade für Kompetenz steht.

    Kann mir das bitte jemand aufdröseln?

    Danke

    Moin.

    Ich bin vor fast 10 Jahren in eine Wohnung/Haus gezogen aus den 50er Jahren.

    Die Stromkabel mussten erneuert werden, da sie nicht mehr der Norm? entsprachen.

    Die Vermietergesellschaft berechnet mir eine Modernisierung der -Installation von 2% pro qm.

    Ist das überhaupt rechtens?

    Dieser Vermieter hat mir auch, in meinem letzten Beitrag, das Auswechseln der Sanitäranlagen als komplette Modernisierung verkauft, was nicht stimmte, was er auch schriftlich zugab, aber mir rückwirkend nichts erstatten möchte. Ich werde dieser Gesellschaft demnächst einen Brief und versuchen mit dem § 8 Abs. 2 Satz 3 WoBindG bzw. § 5 WiStG zu arbeiten. Kennt sich da evtl. jemand aus? Danke

    Danke für die Antwort, die mir jetzt aber nicht wirklich weiterhilft. Habe ich nicht die Möglichkeit 3 Jahre rückwirkend zu viel gezahlte Beträge (Badsanierung, wie auch die die Vermietung zugegeben hat!) einzufordern? Heute kam eine Email, dass sie 1. doch eine Mieterhöhung an August haben wollen (ohne Badsanierungsbeitrag) und 2. Sie mir gar nichts zurück zahlen wollen. Das ist inzwischen das zweite Mal, dass ich mit diesem Vermieter einandergerate. Sie wollten eine Schornsteinabrechnung haben, wobei dieser gar nicht bei mir. Hat 18 Monate Email Briefe gedauert, bis sie aus Kulanz (ein Witz!) zustimmen. Nur ist der jetzige Betrag um ein Vielfaches höher.

    Moin. Wohne seit 9,5 Jahren in der jetzigen Wohnung. Haus stammt aus den 50ern, meine Wohnung wurde vor meinen Einzug renoviert. Beim Badezimmer wurde eine (auf mein Drängen, weil die alte keine Emaille mehr hatte!) neue Wanne eingesetzt, ein neues Waschbecken und eine neue Schüssel. Der Rest ist aus den 50ern. Seitdem bezahle ich wohl eine komplette Sanierung. Bei der neuen Mieterhöhung zum 1.Mai erschien ein Posten, Badsanierung mit 0,29 Euro pro qm, pro Monat. Auf meine Frage, was genau im Einzelnen eine Sanierung bei meiner Vermietergesellschaft ist, kam dann die Antwort, dass sie einen Fehler gemacht hätten, es täte ihnen leid und die Mieterhöhung wäre vom Tisch. Nichts weiter. Letze Woche kam die nächste Mieterhöhung zum 1. August, diesmal ohne Badsanierungsposten. Sonst nichts. Ich zahle also auch weiterhin für eine Leistung, die nicht erfolgt ist bis August. Kann ich auf eine Rückerstattung, wenigstens von den letzten 3 Jahren, bestehen? Ich finde es eine bodenlose Frechheit, dass es totgeschwiegen wird. Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!