Grundsteuer 2025 - Neuer Bescheid und Erhöhung

  • Mein Vermieter, der über 80 Jahre alt war, ist in diesem Jahr verstorben. Bevor er verstarb, hat er die notwendigen Daten für die neue Grundsteuer an das Finanzamt gemeldet, allerdings ohne genaue Angaben und ohne genaue Messungen vorzunehmen.

    Die Immobilienerben – ein Stiefkind und zwei leibliche Kinder – sind zerstritten. Einer der Erben hat mir mündlich mitgeteilt, dass angeblich ein neuer Bescheid vom Finanzamt eingetroffen ist und der Wert der Immobilie um das Dreifache erhöht wurde.

    Falls die Gemeinde den Hebesatz beibehält, müsste ich als Mieter eines Einfamilienhauses über 1000 € Grundsteuer als Nebenkosten zahlen (im Jahr 2023 waren es noch 360,00 Euro). Den Erben ist das jedoch völlig egal, ihr Kommentar war: "Das ist ein durchlaufender Posten und interessiert mich nicht."

    Kann mir jemand bitte einen Rat geben, ob und was ich in dieser Situation unternehmen kann/muss?

    Vielen Dank

  • Das wird kein Einzelfall sein. Bei uns wird die Grundsteuer wohl auch auf das 3-fache steigen. Andere werden dafür weniger bezahlen. Teilweise ist das fair, bei uns sehe ich das durchaus so, weil für unser Haus, das wesentlich größer ist (3x), mehr Grundstück hat(3x), ... weniger Grundsteuer anfällt als für unsere vorherige Wohnung. Solche Ungerechtigkeiten sollten ja beseitigt werden.

    Es wird sich zeigen, wie sich die ganze Situation entwickelt, aber aus meiner Sicht ist das kein mietrechtliches Problem, der Vermieter reicht die Grundsteuer nur weiter, er hat nichts mit der Erhöhung zu tun und wird kaum im Alleingang gegen die öffentlichen Behörde klagen. Man wird sehen müssen, ob die Grundsteuerreform am Ende einer Verfassungsprüfung stand hält, wenn es dazu kommt.

  • Die Antwort ist nicht hilfreich!

    Ich kann nachvollziehen, dass Sie sich eine andere Antwort erhofft hatten. Aber leider lässt sich tatsächlich nicht mehr dazu sagen. Man muss abwarten, wie der Grundsteuerbeschid dann am Ende tatsächlich ausfällt.

    Die Grundsteuerreform ist vom obersten Gericht ja genau aus dem Grund gefordert worden, weil die Bewertung bisher nicht einheitlich war. In manchen Regionen Deutschlands war bisher die Grundsteuer sehr viel unterschiedlicher im Vergleich zu anderen, obwohl das Objekt vergleichbar ist.

    Ja, für einige wird es teurer, vor allem in den neueren Bundesländern. Aber die Gemeinden sind aufgefordert, die Hebesätze anzupassen, um die Erhöhungen etwas abzufedern. Denn Zweck ist nicht die Verteuerung, sondern ein Angleich. Wie die Hebesätze sein werden, weiß noch niemand.

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