Guten Tag,
ich habe eine wichtige Frage zum Thema Kellerraum und die Feuchtigkeit dort.
Im Mietvertrag direkt steht dazu nichts, dafür aber in der zusätzlichen Pflegebeteiligung.
Folgendes: Die Kellernutzung geschieht auf eigenem Risiko. Alle Gegenstände, die im Keller abgestellt werden, können durch Feuchtigkeit beeinträchtigt werden.
Nun ist bei uns dieser Fall eingetreten. Etwas feucht ist ja jeder Keller, aber unserer ist an der Fensterseite sehr nass und die Möbel sind jetzt extrem mit Schimmel bedeckt.
Jetzt wäre meine Frage, ob der Vermieter da irgendwas gegen tun muss, da der Keller so überhaupt gar nicht genutzt werden kann (Bei anderen Mietparteien ist es genauso nass).
Wir haben eine relativ kleine Wohnung und keinen Abstellraum, weswegen wir auf die zusätzliche Fläche im Keller angewiesen sind.
Liebe Grüße