Nebenkostenabrechnung mit Wohngebäudeversicherung und Kundendienst Gastherme

  • Hallo zusammen,

    und zwar habe ich von meinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung bekommen, also ex-vermieter und da stehen Wohngebäudeversicherung und Kundendienst Gastherme als Betriebskosten. Ist aber laut dem Mietvertrag der vermieter berechtigt diese Kosten auf mich umzulegen. Ich kann es aus dem Text nicht genau rausnehmen. Vielleicht kennt sich der ein oder anderer mehr aus und kann mir sagen wo es explizit drinsteht, dass er die Betriebskosten einfach so umelgen kann.

    Und ich wollte nochmal nachfragen ob 10€ pro m³ Wasser normal ist im Jahr 2023.

    Im Anhang sind die Dokumente.

    Danke schonmal für die Hilfe!!

  • Ein Kundendienst ist nicht umlagefähig, denn dieser kann Reparaturen enthalten, die nicht umlagefähig sind. Lediglich die turnusmäßige Wartung ist umlagefähig.

    Aber die Abrechnung ist in der Form eh ungültig, weil man nicht nachrechnen kann, wie der Vermieter auf die Beträge gekommen ist, was aber Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abrechnung ist. Daher muss man sich über die Details weiter keine Gedanken machen.

  • Wenn sich eine Abrechnung als formell unwirksam erweist, dann bedeutet das, dass sie gegenstandslos ist, also wie wenn man keine bekommen hat. Somit gibt es auch keine Details zu prüfen.

  • Sind doch die Preise alle dran.

    Da sind aber nur die Kosten der Wohnung genannt. Man kann nicht nachrechnen, wie der Vermieter auf den Betrag gekommen ist, was aber erforderlich ist. Wenn eine Position nach dem Verhältnis der Wohnfläche gerechnet wird, dann muss auf der Abrechnung der Gesamtbetrag stehen und die Gesamtwohnfläche des Hauses und die Fläche der Wohnung. Dann kann man nachrechnen: Gesamtkosten dividiert Gesamtfläche mal Wohnungsfläche. Das geht bei dieser Abrechnung nicht.

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