Hallo zusammen,
und zwar habe ich von meinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung bekommen, also ex-vermieter und da stehen Wohngebäudeversicherung und Kundendienst Gastherme als Betriebskosten. Ist aber laut dem Mietvertrag der vermieter berechtigt diese Kosten auf mich umzulegen. Ich kann es aus dem Text nicht genau rausnehmen. Vielleicht kennt sich der ein oder anderer mehr aus und kann mir sagen wo es explizit drinsteht, dass er die Betriebskosten einfach so umelgen kann.
Und ich wollte nochmal nachfragen ob 10€ pro m³ Wasser normal ist im Jahr 2023.
Im Anhang sind die Dokumente.
Danke schonmal für die Hilfe!!