Im Mietvertrag steht unter § Beschilderung, dass wir dafür 30€ zahlen müssen

  • Guten Tag,

    für die Beschilderung verlangt unser Vermieter 30€, was auch so im Mietvertrag steht. Er möchte es einheitlich haben und hat dies deshalb selbst getätigt.

    Nun ist meine Frage, ob er jetzt im Recht ist, diese 30€ zu verlangen, obwohl er die Beschilderung nicht in den Betriebskosten umlegen kann?


    Mit freundlichen Grüßen

  • Solche Kosten sind Verwaltungskosten und somit nicht umlagefähig. Da nützt auch nichts, dass das im Vertrag steht, weil es sich mit §1 der Betriebskostenverordnung widerspricht. Das Geld hat der Vermieter aber bereits bekommen, nämlich als Bestandteil der Grundmiete.

  • Natürlich ist das zulässig, steht ja auch im Vertrag.

    Dabei handelt es sich um eine einmalige Zahlung und hat nicht mit den Nebenkosten zu tun die wiederkehrend sind.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • dass dieser Paragraf nicht zählt

    Was sagt die Dame, wenn man genauer nachfragt, aus welchem Grund der Paragraph nicht zählen würde? Wenn sie so etwas sagt, sollte sie es auch juristisch begründen können. Ansonsten ist die Aussage nur bedingt brauchbar.

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