Guten Tag,
für die Beschilderung verlangt unser Vermieter 30€, was auch so im Mietvertrag steht. Er möchte es einheitlich haben und hat dies deshalb selbst getätigt.
Nun ist meine Frage, ob er jetzt im Recht ist, diese 30€ zu verlangen, obwohl er die Beschilderung nicht in den Betriebskosten umlegen kann?
Mit freundlichen Grüßen