Wohne zur Miete und habe in meinen privaten angemieteten Räumen Kameras installiert.
Wenn ich jetzt z.B. einen Dienstleister vom Vermieter zu Besuch habe, müssen dann die Kameras entfernt bzw. ausgeschaltet werden?
Wohne zur Miete und habe in meinen privaten angemieteten Räumen Kameras installiert.
Wenn ich jetzt z.B. einen Dienstleister vom Vermieter zu Besuch habe, müssen dann die Kameras entfernt bzw. ausgeschaltet werden?
Entweder entfernen, oder den Dienstleister um Erlaubnis fragen. Ohne Einverständnis sind Aufzeichnungen von Besuchern nicht erlaubt.
Vielen Dank für die Antwort.
Kann das denn richtig sein, beim letzten mal hat ein Dienstleister bei mir etwas beschädigt und nun hat er Erinnerungslücken und sagt er kann sich nicht mehr an den Vorgang erinnern?
In dem Fall sollte man sofort während des Besuchs eine Beschreibung zu Papier bringen, was genau beschädigt ist und am besten Fotos dazu machen. Den Dienstleister das unterschreiben lassen. Warum wurde nicht gleich kurzfristig nach dem Termin Schadenersatz verlangt?
Warum wurde nicht gleich kurzfristig nach dem Termin Schadenersatz verlangt?
Bei der Beschädigung handelt es sich um ein elektronisches Gerät wobei die Beschädigung erst ca. 14 Tage später von mir festgestellt wurde.
Zu dem Gerät gehört eine Bedienungsanleitung.
In dieser Bedienungsanleitung schreibt der Hersteller, dass die Aufstellung von dem Händler so nicht hätte durchgeführt werden dürfen und dass
es sich um eine Verletzung der Hersteller Richtlinien (Wichtige Sicherheitshinweise) und einem unzulässigen verbotenen Vorgang handelt.
Hat jemand noch einen Tipp zu meinem Problem?
Ich kann ja nicht jedes mal wenn der Dienstleister da ist einen Zeugen besorgen.
Wo ist geregelt, wann Kameraaufnahmen in meinen privaten Räumen gestattet ist und wann nicht?
Das ergibt sich aus §823 BGB.
Weitere Informationen dazu hier:
https://www.lecturio.de/mkt/jura-magaz…lichkeitsrecht/
Deshalb, Aufnahmen ja, aber nur mit Einverständnis des Dienstleisters.
Ich konnte jetzt nicht so recht herauslesen was sich auf meinem Fall umlegen ließe.
Habe nur gelesen, dass bei einer Ablichtung die betreffende Person das Recht hat auf eine Veröffentlichung zu widersprechen.
Aber ich möchte die Aufnahmen gar nicht veröffentlichen.
Wo ist der Unterschied ob ich den Dienstleister aufnehme oder einen Einbrecher?
Warum sind Kameraaufnahmen im öffentlichen Raum oder im Einzelhandel erlaubt?
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