Falsche Abrechnung des Allgemeinstroms über ungeeichten Zähler

  • Hallo Mietergemeinde,

    meine Freundin und ich sind in eine kernsanierte Wohnung mit 2 Parteien gezogen, wo sich an und für sich alle Parteien (inkl. Vermieter) mit Entscheidungen recht einig sind. Es läuft also auf einer sehr freundschaftlichen Ebene ab, was ich durchaus begrüße. Jedoch bin ich auch ein Freund der korrekten Abrechnung aller Energieverbräuche.

    Jedoch macht mich als gelernter Elektroniker mit vielen Schwerpunkten die Energiemessung in unserem Haus etwas stutzig. Meiner Meinung nach ist das so nicht ganz rechtens. Aber ich bin auf eure Sicht auf das Thema gespannt. Aber erst noch ein Vorwort zur Elektrik in dem Haus:

    Da das Obergeschoss Kernsaniert und das Erdgeschoss nur "saniert" wurde, wurde die Elektrik im EG so gelassen, wie sie ist. Im OG gab es dann den Rundumschlag. Demnach ist auch eine eigene Unterverteilung in das OG eingezogen. Das EG hat alle Sicherungen in der Hauptverteilung im Keller, in welcher auch alle Energiezähler für das Haus sitzen. Hier kommt jetzt mein "Problem".

    Jegliche Energie für die Heizung, das Kellerlicht und alle Steckdosen im Keller und Außenbereich, sowie die Gartenbeleuchtung/Gartensteckdosen inkl. eines Balkonkraftwerks im Garten wird mit einem MID Zähler mit Rücklaufsperre über den geeichten Energiezähler ohne Rücklaufsperre des EG gemessen. Ich kann somit 1. nicht nachvollziehen, mit welchem Kostenfaktor die kWh von unseren Nachbarn in den Nebenkosten der Vermieter berechnet wird, 2. kommt mir das Balkonkraftwerk nur in einem sehr geringen Anteil zu Gute, da der MID Zähler für den Allgemeinstrom bei Überschuss (was bei dem Verbrauch der angeschlossenen Geräte durchaus der Fall ist) diesen eben nicht erfasst und der geeichte Zähler des EG sich ja im besten Fall rückwärts dreht.

    Um das ganze etwas besser zu veranschaulichen, habe ich das "Konstrukt" hier aufgezeichnet.

    Meiner Meinung nach ist die Berechnung des Allgemeinstroms so nicht rechtens. Egal ob der Verbrauch der Heizung aufgrund eines unzumutbaren Verbaus eines geeichten Zählers für den Allgemeinstrom inkl. Stromtarif über den Vermieter geschätzt und umgeschlüsselt wird. Der Verbau stellt sich tatsächlich als sehr aufwändig dar, da eine komplett neue Verteilung installiert werden müsste (was ich als Fachmann bei einer Verteilung von 1988 eh begrüßt hätte..).

    Perfekt vertraut bin ich mit dem Mietrecht und gerade Allgemeinstrom nicht, aber aus meinem logischen Denken ergibt sich folgende Vermutung:

    Um für den Mieter eine wirtschaftliche Lösung der Berechnung des Allgemeinstroms darstellen zu können, muss der Vermieter sich doch mindestens 3 Angebote von Stromanbietern einholen, um den Mietern den wirtschaftlichsten Preis anbieten zu können, oder? Damit ist auch die Erfassung über ein nicht geeichtes Messmittel nicht rechtens, oder?

    Ich bin auf eure Antworten gespannt. :)


    Liebe Grüße, Christoph

  • Wie hat der Vermieter denn die Stromkosten in der Abrechnung berechnet? Da es diverse Zähler gibt, sollte man meinen, dass das zumindest nachvollziehbar sein sollte.

    Zeigt der MID Zähler also immer Null an, wenn dort laut Beschreibung ein Überschuss ist?

    Was ist im Mietvertrag zum Haushaltsstrom vereinbart?

  • Hi Fruggel,

    danke für die Antwort.

    Im Mietvertrag sind die Zahlung der Miete und Betriebskosten in die drei Punkte

    • Grundmiete
    • Betriebskostenvorauszahlung
    • Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung

    aufgegliedert.

    Wie und mit welchem Zähler der Haushaltsstrom berechnet wird, wurde nur mündlich vor dem Zählerschrank erörtert. Im Mietvertrag stehen lediglich unter dem §4 Betriebskosten die üblichen Beispiele, wofür die Betriebskosten berechnet werden (Antenneanlage, Gehwegbeleuchtung, Reinigung, etc.).

    Da wir hier erst seit dem 01.04.2024 wohnen, gab es bis jetzt noch keine Abrechnung der Nebenkosten.

    Das der MID Zähler bei PV Überschuss 0 anzeigt hast du richtig erkannt. Im besten Fall dreht sich dabei der Zähler des EG noch rückwärts.

    Weitere Vereinbarungen zum Haushaltsstrom gibt es im Mietvertrag nicht.


    Grüße, Christoph

  • Da wir hier erst seit dem 01.04.2024 wohnen, gab es bis jetzt noch keine Abrechnung der Nebenkosten.

    Dann muss man die erste Abrechnung abwarten, um diese dann zu prüfen. Vorher lässt sich dazu nichts sagen, denn es kann ja korrekt sein, wie der Vermieter rechnen wird. Man könnte ihn höchstens vorab mal fragen, wie er beabsichtigt, die Kosten aufzuteilen in der Abrechnung. Grundlage muss in jedem Fall die Rechnung des Stromlieferanten sein.

    Weitere Vereinbarungen zum Haushaltsstrom gibt es im Mietvertrag nicht.

    Das ist schlecht. Denn der Haushaltsstrom ist kein Bestandteil der Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Natürlich will man als Mieter bezahlen, was man verbraucht hat. Aber im Streitfall vor Gericht würde der Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben, wenn es dazu keine gesonderte Vereinbarung im Vertrag gibt. Außerdem hat man als Mieter gesetzlich das Recht, den Stromanbieter frei zu wählen, und spätestens dann wird der Vermieter separate Stromzähler vom Versorger einbauen lassen müssen.

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