Hallo und Guten Tag!
Auf dem Tisch liegt ein Erhöhungsbegehren. Allerdings vermute ich, dass dieses fehlerhaft ist.
Die monatlichen Zahlungen setzen sich aus der Miete, der Modernisierungsumlage (von 1998, also 11%) und den Betriebskosten zusammen. Der Vermieter bezieht sich auf den Mietspiegel - soweit alles im Rahmen. Jedoch begehrt er die 10%ige Erhöhung in Bezug auf die Summe von Miete und Modernisierungsumlage. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das richtig ist. Dann würde die Modernisierungsumlage ja ebenfalls steigen. Und zwar von 11% auf 12,1%.
Beispiel:
Miete: 500€
Umlage: 200€
Summe: 700€
Erhöhungsbegehren 10% von 700€: 70€, also gesamt 770€
Meine Meinung 10% von 500€: 50€, also gesamt 750€
Hat jemand damit Erfahrung. Gibt es diesbezüglich Urteile?
Ich danke schon jetzt für Euren Beitrag
Behandlung der Modernisierungsumlage im Rahmen einer Mieterhöhung
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icke1260 -
17. Juni 2024 um 12:30 -
Erledigt
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Das jetzt ist eine Erhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete? Wie wird diese begründet? Wenn die 770 € der ortsüblichen Vergleichsmiete entsprechen, dann ist das korrekt. Es spielt dabei keine Rolle mehr, wie sich die derzeitige Miete zusammensetzt.
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Offenbar schon. Die Berechnung im Erhöhungsbegehren ist tabellarisch nach diesem Muster gestaltet:
Mietbestandteil Betrag bisher
Betrag Veränderung
Betrag neu
Grundmiete 700,00
70,00
770,00
Modernisierungsumlage Nettokaltmiete 700,00
70,00
770,00
Sonstige Zuschläge 0,00
0,00
VZ Betriebskosten 110,00
110,00
VZ Heizkosten 130,00
130,00
VZ Wasserkosten 60,00
60,00
Bruttowarmmiete 1000,00
70,00
1070,00
Die Zeile für die Grundmiete enthält den falschen Wert (700,00 statt 500,00). Die für die Modernisierungsumlage ist leer, müßte jedoch 200,00 enthalten.
Ich habe gar nichts gegen die Erhöhung der Miete an sich, aber gegen die Erhöhung der Modernisierungsumlage habe ich etwas. (Die ist ja selbst heute (8%) meiner Meinung nach sittenwidrig hoch. Wo bekommt man denn, ohne signifikante Risiken einzugehen, derart hohe Renditen?) Und hier ist und bleibt die Modernisierungsumlage ja bei 11% der im Rahmen der Modernisierung für die Wohnung aufgewendeten Kosten. Wenn die Modernisierungsumlage nicht von der Erhöhung ausgenommen wird, steigt sie mit jeder folgenden Mieterhöhung (wie Zins und Zinseszins), ohne dass sich die zugrundeliegenden Modernisierungskosten selbst geändert hätten. (Was rückwirkend auch nicht möglich ist.)
Offenbar hat der Vermieter sein Erhöhungsbegehren fehlerhaft erstellt. Meiner Meinung nach sollte es so aussehen:Mietbestandteil Betrag bisher
Betrag Veränderung
Betrag neu
Grundmiete 500,00
50,00
550,00
Modernisierungsumlage 200,00
0,00
200,00
Nettokaltmiete 700,00
50,00
750,00
Sonstige Zuschläge 0,00
0,00
VZ Betriebskosten 110,00
110,00
VZ Heizkosten 130,00
130,00
VZ Wasserkosten 60,00
60,00
Bruttowarmmiete 1000,00
50,00
1050,00
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Ist diese Tabelle der gesamte Inhalt der Erhöhung? Oder gibt es noch eine Referenz zur ortsüblichen Vergleichsmiete?
Es steht dir frei, eine Teilzustimmung zu geben, z.B. 50€.
Deine Einschätzung zur Rendite von Modernisierungen ist im Grunde aber nicht richtig. Schon nach sehr wenigen Jahren verschwindet die ganze Erhöhung in der ortsüblichen Vergleichsmiete, die der Vermieter dann auch ganz ohne Modernisierungen hätte verlangen können. Er hat nicht ständig 8 oder 11%, sondern innerhalb von max. 10 Jahren eine Rendite von 0%.
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