Beiträge von icke1260

    Offenbar schon. Die Berechnung im Erhöhungsbegehren ist tabellarisch nach diesem Muster gestaltet:

    Mietbestandteil

    Betrag bisher

    Betrag Veränderung

    Betrag neu

    Grundmiete

    700,00

    70,00

    770,00

    Modernisierungsumlage




    Nettokaltmiete

    700,00

    70,00

    770,00

    Sonstige Zuschläge

    0,00


    0,00

    VZ Betriebskosten

    110,00


    110,00

    VZ Heizkosten

    130,00


    130,00

    VZ Wasserkosten

    60,00


    60,00

    Bruttowarmmiete

    1000,00

    70,00

    1070,00

    Die Zeile für die Grundmiete enthält den falschen Wert (700,00 statt 500,00). Die für die Modernisierungsumlage ist leer, müßte jedoch 200,00 enthalten.

    Ich habe gar nichts gegen die Erhöhung der Miete an sich, aber gegen die Erhöhung der Modernisierungsumlage habe ich etwas. (Die ist ja selbst heute (8%) meiner Meinung nach sittenwidrig hoch. Wo bekommt man denn, ohne signifikante Risiken einzugehen, derart hohe Renditen?) Und hier ist und bleibt die Modernisierungsumlage ja bei 11% der im Rahmen der Modernisierung für die Wohnung aufgewendeten Kosten. Wenn die Modernisierungsumlage nicht von der Erhöhung ausgenommen wird, steigt sie mit jeder folgenden Mieterhöhung (wie Zins und Zinseszins), ohne dass sich die zugrundeliegenden Modernisierungskosten selbst geändert hätten. (Was rückwirkend auch nicht möglich ist.)

    Offenbar hat der Vermieter sein Erhöhungsbegehren fehlerhaft erstellt. Meiner Meinung nach sollte es so aussehen:

    Mietbestandteil

    Betrag bisher

    Betrag Veränderung

    Betrag neu

    Grundmiete

    500,00

    50,00

    550,00

    Modernisierungsumlage

    200,00

    0,00

    200,00

    Nettokaltmiete

    700,00

    50,00

    750,00

    Sonstige Zuschläge

    0,00


    0,00

    VZ Betriebskosten

    110,00


    110,00

    VZ Heizkosten

    130,00


    130,00

    VZ Wasserkosten

    60,00


    60,00

    Bruttowarmmiete

    1000,00

    50,00

    1050,00

    Hallo und Guten Tag!

    Auf dem Tisch liegt ein Erhöhungsbegehren. Allerdings vermute ich, dass dieses fehlerhaft ist.

    Die monatlichen Zahlungen setzen sich aus der Miete, der Modernisierungsumlage (von 1998, also 11%) und den Betriebskosten zusammen. Der Vermieter bezieht sich auf den Mietspiegel - soweit alles im Rahmen. Jedoch begehrt er die 10%ige Erhöhung in Bezug auf die Summe von Miete und Modernisierungsumlage. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das richtig ist. Dann würde die Modernisierungsumlage ja ebenfalls steigen. Und zwar von 11% auf 12,1%.

    Beispiel:
    Miete: 500€
    Umlage: 200€
    Summe: 700€

    Erhöhungsbegehren 10% von 700€: 70€, also gesamt 770€
    Meine Meinung 10% von 500€: 50€, also gesamt 750€

    Hat jemand damit Erfahrung. Gibt es diesbezüglich Urteile?

    Ich danke schon jetzt für Euren Beitrag

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!