Angenommen jemand wohnt in einer 1-Zimmer-Wohnung, nun möchte er aber für 2 Jahr in ein anderes Bundesland gehen und wenn er wiederkommt, möchte er in eine andere Stadt ziehen und dort eine neue Wohnung mieten. Seine bisherige 2-Zimmer-Wohnung möchte er aber für die ganze Zeit untervermieten (also für die nächsten Jahre) und wenn er mal sporadisch wiederkommen sollte, dann hat er ja gleich seine Wohnung wieder. Ist eine Untervermietung rechtlich möglich für 10 Jahre oder mehr?
Im Internet bin ich auf folgendes gestoßen:
Auch eine Einzimmerwohnung kann man noch untervermieten