Untermiete rechtlich möglich für 10 Jahre und mehr?

  • Angenommen jemand wohnt in einer 1-Zimmer-Wohnung, nun möchte er aber für 2 Jahr in ein anderes Bundesland gehen und wenn er wiederkommt, möchte er in eine andere Stadt ziehen und dort eine neue Wohnung mieten. Seine bisherige 2-Zimmer-Wohnung möchte er aber für die ganze Zeit untervermieten (also für die nächsten Jahre) und wenn er mal sporadisch wiederkommen sollte, dann hat er ja gleich seine Wohnung wieder. Ist eine Untervermietung rechtlich möglich für 10 Jahre oder mehr?

    Im Internet bin ich auf folgendes gestoßen:

    Auch eine Ein­zim­mer­woh­nung kann man noch unter­ver­mieten

    https://www.lto.de/recht/nachrich…auf-zustimmung/

  • Das kommt unter Umständen darauf an, ob was im Mietvertrag dazu steht.

    Eine Untervermietung kann grundsätzlich verboten sein bzw. ein Untermietzuschlag durch den Vermieter erhoben wird.

    Auch ist es möglich das es zur Untervermietung auch die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

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