Moin. Wohne seit 9,5 Jahren in der jetzigen Wohnung. Haus stammt aus den 50ern, meine Wohnung wurde vor meinen Einzug renoviert. Beim Badezimmer wurde eine (auf mein Drängen, weil die alte keine Emaille mehr hatte!) neue Wanne eingesetzt, ein neues Waschbecken und eine neue Schüssel. Der Rest ist aus den 50ern. Seitdem bezahle ich wohl eine komplette Sanierung. Bei der neuen Mieterhöhung zum 1.Mai erschien ein Posten, Badsanierung mit 0,29 Euro pro qm, pro Monat. Auf meine Frage, was genau im Einzelnen eine Sanierung bei meiner Vermietergesellschaft ist, kam dann die Antwort, dass sie einen Fehler gemacht hätten, es täte ihnen leid und die Mieterhöhung wäre vom Tisch. Nichts weiter. Letze Woche kam die nächste Mieterhöhung zum 1. August, diesmal ohne Badsanierungsposten. Sonst nichts. Ich zahle also auch weiterhin für eine Leistung, die nicht erfolgt ist bis August. Kann ich auf eine Rückerstattung, wenigstens von den letzten 3 Jahren, bestehen? Ich finde es eine bodenlose Frechheit, dass es totgeschwiegen wird. Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Badsanierungskosten rückwirkend zurückerhalten
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Beverly -
30. Mai 2024 um 18:56 -
Erledigt
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Nicht jede Mieterhöhung ist wirkasm, um von einem Gericht bestätigt zu werden. Man muss genauer prüfen, wie die Mieterhöhung begründet ist. Bezieht sich der Vermieter beispielsweise auf den Mietspiegel, dann muss auch dabei stehen, wie er die Wohnung eingestuft hat, sodass man prüfen kann, ob das nach dem Mietspiegel zutreffend ist. Zu der aktuellen Mieterhöhung lässt sich daher nichts weiter sagen mit den gegebenen Informationen.
Eine Rückerstattung ist nicht möglich, da die mehrfache Zahlung der Erhöhung als konkludente Annahme der Mieterhöhung gilt.
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Danke für die Antwort, die mir jetzt aber nicht wirklich weiterhilft. Habe ich nicht die Möglichkeit 3 Jahre rückwirkend zu viel gezahlte Beträge (Badsanierung, wie auch die die Vermietung zugegeben hat!) einzufordern? Heute kam eine Email, dass sie 1. doch eine Mieterhöhung an August haben wollen (ohne Badsanierungsbeitrag) und 2. Sie mir gar nichts zurück zahlen wollen. Das ist inzwischen das zweite Mal, dass ich mit diesem Vermieter einandergerate. Sie wollten eine Schornsteinabrechnung haben, wobei dieser gar nicht bei mir. Hat 18 Monate Email Briefe gedauert, bis sie aus Kulanz (ein Witz!) zustimmen. Nur ist der jetzige Betrag um ein Vielfaches höher.
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Eine Mieterhöhung ist im Prinzip nichts anderes als eine Vertragsänderung. Nur mit dem Unterschied, dass ein Vermieter unter bestimmten Bedingungen diese Zustimmung zur Vertragsänderung gerichtlich durchsetzen kann. Lassen wir das mit der gerichtlichen Durchsetzung mal außer acht, dann bedarf jede Vertragsänderung einer Zustimmung. Diese kann mit einer Unterschrift gegeben werden, aber auch durch schlüssiges Verhalten. Und Letzteres ist nach herrschender Meinung auch gegeben, wenn man den erhöhten Betrag mindestens 3 Monate lang gezahlt hat. Aus diesem Grund ist eine Rückforderung wohl eher aussichtslos.
Badsanierung, wie auch die die Vermietung zugegeben hat!
Dann besteht die Chance, den Vermieter an seine eigene Aussage zu erinnern und ihn zu überzeugen, dieser Einsicht durch eine Rückerstattung Taten folgen zu lassen.
Das ist inzwischen das zweite Mal, dass ich mit diesem Vermieter einandergerate
... wobei man eigentlich schon beim ersten Mal daraus gelernt haben sollte, dem Vermieter nicht zu vertrauen und bei jeder Angelegenheit genauer zu prüfen und sich wenn nötig rechtlich kundig zu machen.
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