Rohrreparatur in Wand - Küche Ausbau - Wer trägt Kosten?

  • Hallo zusammen,


    beim Einzug in die Mietwohnung war keine Küche vorhanden, die ich nun nach 7 Monaten endlich einbauen lassen konnte. Dabei stellte sich heraus, dass der Wasserdruck viel zu niedrig ist, und nachdem eine Rohrreinigung nicht geholfen hat, muss nun die Küche ausgebaut, die Wand aufgestemmt und das Wasserrohr repariert werden. Anschließend ja wieder verputzt, gestrichen und die Küche wieder eingebaut werden muss.

    Mein Vermieter fordert mich nun auf, mich um den Aus- und Einbau der Küche zu kümmern, sowie um die Putzarbeiten dazwischen.

    Ist das richtig? ich sehe es eigentlich so, dass diese Kosten beim Vermieter liegen sollten und auch von ihm zu beauftragen sind?


    Ich freue mich auf Rückmeldungen.

    Vielen lieben Dank.

  • Gemäß §555a Abs. 1 BGB hat man als Mieter nur eine Pflicht zr Duldung der Maßnahme. Von Mitwirkung steht da nichts. Genau genommen müsste sich der Vermieter also um den Ab- und Aufbau kümmern. In der Regel hilft man als Mieter aber gern mit um sicher zu gehen, dass alles schnell und reibungslos geht.

  • Mein Vermieter fordert mich nun auf, mich um den Aus- und Einbau der Küche zu kümmern, sowie um die Putzarbeiten dazwischen.

    Ist das richtig? ich sehe es eigentlich so, dass diese Kosten beim Vermieter liegen sollten und auch von ihm zu beauftrage

    Der Vermieter ist für alles verantwortlich, was zur Mängelbehebung notwendig ist. Dazu gehört auch der Aus- und Einbau der Küche und die Reinigungsarbeiten.

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