Miete mindern bei Warmwasser- und Heizmängeln

  • hi, habe da auch mal eine kurze frage, wohne seit etwa mehr als einem jahr in einem 2 famillien haus zur miete, konnten anfänglich keine mängel feststellen also warmwasser, heizung etc.. seit anfang diesen winters stellte ich fest das die heizkörper eine wesentlich geringere heizleistung wie im vorjahr haben, warmwasser trifft ebenso zu, bekomme eine viertel wanne mit heissem wasser voll, der rest lauwarm wenn überhaupt,begründung des vermieters als ich ihn darauf ansprach " der warmwasserspeicher ist zu gering ausgelegt" bzw." solle ich doch beim einlassen des wassers mal 2 min warten damit es wieder heiss werden kann was mich doch sehr verwirrte da ich vorher das problem nicht hatte und auch nicht zu ungewöhnlichen zeiten bade. trifft ebenso auf heizung zu,erreiche mit ganztägigen heizen eine raumtemperatur von ca. 19 grad, zusätzlich zum normalen heizkörper befindet sich ein ofen im keller der dazu heizt, ganztägig. das holz dazu wurde im eigenaufwand von mir und vermieter die letzte jahre aus dem wald geholt. natürlich nicht umsonst... kosten dafür ca 170 eur. pro jahr. ist mietminderrung angebracht bei heiz und warmwassermängel? vermieter wurde bereits mehrfach darauf angesprochen, bisher keine reaktion, nur komische blicke danke für eure hilfe

  • Das mit dem Wasser ist so eine Sache. Leider sagt "lauwarm" nichts aus über die Temperatur, hier müsstest du also Vergleichswerte haben, welche Temperatur bei dir vorhanden ist und welche Temperatur ungefähr der Norm entspricht. Würde die Warmwassertemperatur nicht über 40 Grad Celsius hinauskommen, wären ungefähr 7,5 - 10% angemessen. Diesen Fall kann man bei dir aber nicht anwenden, da ja Heißwasser kommt, nur nicht regelmäßig. Die Mietminderung müsste also deutlich niedriger ausfallen.

    Zu der Heizleistung der Heizkörper kann man auch nur sagen, dass eine Mietminderung eine Einzelfallentscheidung ist. Es kann also nicht pauschal gesagt werden, wie viel Mietminderung dir zusteht, jedoch könnte man bei 19 Grad Zimmertemperatur ca. 15% als Mietminderung ansetzen, da durchaus von einer schlechten Heizleistung zu sprechen ist. Das Urteil hierzu (AG Köln, Urteil vom 04.11.1974 - 153a C 587/73)

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